Nach einer Razzia bei dem prominenten Linzer Meinungsforscher und Jäger Werner Beutelmeyer (66) wegen des Vorwurfs des unerlaubten Waffengebrauchs stellt sich die Frage, wie die konkrete Rechtslage ist. Wir sprachen mit einem Jagd-Experten.
Schlagzeilen ist Meinungsforscher Werner Beutelmeyer (66) gewöhnt, doch solche nicht: Am Donnerstag um 6 Uhr früh standen sieben Polizisten einer Sondereinheit auf seinem landwirtschaftlichen Anwesen in Linz-Urfahr, beschlagnahmten 14 Gewehre sowie fünf Faustfeuerwaffen und verhängten ein Waffenverbot.
Dem Promi-Meinungsforscher wird, wie berichtet, einiges vorgehalten. So soll der Jäger auf seinem nicht eingezäunten Grundstück Schießübungen durchgeführt, dadurch Passanten gefährdet haben. Außerdem habe er die Waffen auch seinen beiden minderjährigen Söhnen überlassen und die Schlüssel zu den Waffenkästen seien nicht ordentlich verwahrt gewesen. Dazu kommt eine Anzeige wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
So sieht die Rechtslage aus
Christopher Böck, Geschäftsführer des OÖ Landesjagdverbands, zur Rechtslage: „Grundsätzlich darf ein Jäger auf seiner eigenen Jagd – das ist hier der Fall – Zielübungen machen, um seine Gewehre einzuschießen. Dabei muss der Kugelfang passen und man muss nötigenfalls eine Straße oder einen Weg sicherheitshalber absperren.“
Wenn der ältere Sohn bereits einen Jagdschein hat, „darf er im Beisein eines Erwachsenen schießen. Der 15-Jährige darf das nur auf einem behördlich genehmigten Schießplatz.“ Heikel sei auch die Verwahrung der Schlüssel zu den Waffenschränken: „Sie müssen versperrt oder versteckt sein.“
Jagdkarte „wackelt“
Bleiben die Zweifel an seiner Verlässlichkeit, könnten sie Beutelmeyer die Jagdkarte kosten. Er selbst sieht sich als Zielscheibe eines Nachbarschaftskriegs.
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