„Verfahrensfehler“

Prozess gegen Baby-Würger muss wiederholt werden

Salzburg
03.04.2026 09:00

Ein Flachgauer Vater (31) wurde im Oktober wegen absichtlich schwerer Körperverletzung nicht rechtskräftig verurteilt. Laut Anklage würgte er seinen acht Monate alten Säugling. Der Oberste Gerichtshof erkannte aber Verfahrensfehler: Der Strafprozess muss jetzt neu durchgeführt werden.

Mitte Oktober 2025 berichtete die „Krone“ über das Urteil gegen einen Flachgauer (31): drei Jahre unbedingte Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Laut Anklage hat er an einem Jänner-Tag 2024 sein acht Monate altes Baby gewürgt, während die Mutter außer Haus war. Er selbst erklärte es mit einem Couch-Unfall: Er habe nach dem Säugling reflexartig gegriffen, als dieser von der Couch gefallen war – und habe dabei den Hals erwischt. Ganz anders klangen die Worte des Gerichtsmediziners: „Diese Schilderung erklärt nicht die Verletzung.“ Vielmehr sei es das „klassische Bild eines Würgetraumas“, so der Experte.

Prozess muss neu durchgeführt werden
Daraufhin erging das entsprechende Urteil. Danach meldete der 31-Jährige mit seinem Verteidiger Kurt Jelinek Rechtsmittel an. Nun, ein halbes Jahr später, gab der Oberste Gerichtshof der Nichtigkeitsbeschwerde Jelineks Folge: Das Urteil wurde dadurch aufgehoben und der Prozess muss demnächst im Salzburger Landesgericht neu durchgeführt werden.

Laut den Höchstrichtern seien bei der Feststellung der schweren Körperverletzung rechtliche Fehler passiert. Dem Verletzungsbild nach wies das Baby rötliche Verfärbungen am Hals auf. Allein anhand dieser Hautverfärbungen könne aber nicht per se eine schwere Körperverletzung festgestellt werden, dafür brauche es weitere und ausführlichere Feststellungen beispielsweise zu den Verletzungsfolgen, heißt es – laienhaft erklärt – in der Gerichtsentscheidung. Ein Prozesstermin ist noch offen.

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