Absichtlich verletzt

Vater würgte sein Baby und muss drei Jahre in Haft

Salzburg
23.10.2025 12:12

Auf abenteuerliche Weise versuchte ein Flachgauer (30), die Würgemale an seinem Säugling (bei der Tat acht Monate alt) zu erklären: Er habe zum Hals gegriffen, als das Baby von der Couch fiel. Unglaubwürdig, befand das Gericht iin Salzburg und verurteilte den Mann zu drei Jahren unbedingter Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, nicht rechtskräftig.

Bereits Ende Jänner hatte der Prozess gegen den 30-Jährigen im Salzburger Landesgericht begonnen. Da versuchte er, die Würgemale mit einer eigenwilligen Couch-Story zu erklären: Reflexartig habe an jenem Jänner-Tag im Jahre 2024 im gemeinsamen Zuhause im Flachgau gegriffen, als das fast ein Jahr alte Kind dabei war, vom Sofa zu fallen.

„Nur ganz kurz“ 
Dabei habe er den Hals „nur ganz kurz“ erwischt. Dies zweifelte am ersten Verhandlungstag schon ein Sachverständiger an: „Die Schilderung ist nicht geeignet, die Verletzung zu erklären.“ Das bestätigte nun auch ein weiterer Experte, nachdem das Gericht eine Ergänzung zum Gutachten eingeholt hatte. Es sei eine „massive Gewalteinwirkung mit quetschender Komponente“ gewesen, zitierte die Richterin bei der Prozess-Fortsetzung am Donnerstag aus der Expertise.

Nicht mehr mit Mutter zusammen
Die Erklärung des Angeklagten sei „unwahrscheinlich“ und „verstörend“, heißt es von den beiden Gutachtern. Für ein Auffangen sei es ein „zu viel an Gewalt“ gewesen. Mittlerweile lebt er nicht mehr bei der Kindesmutter, die beim Vorfall damals nicht Zuhause war. Er darf aber das Kind sehen, wie er auf Nachfrage der Richterin erklärt: „Zweimal die Woche für je drei Stunden, wenn die Mutter dabei ist.“ 

Staatsanwalt Robert Holzleitner betonte: „Es ist unzweifelhaft, dass er es getan hat. Hier geht es um das Verletzen eines Kindes. Über das Warum kann man nur spekulieren.“ Für den Verteidiger dagegen sei es nur „eine leichte Körperverletzung“, er plädierte sogar auf fahrlässige Körperverletzung. Für den Schöffensenat stand aber außer Frage: Es war eine absichtlich schwere Körperverletzung eines wehrlosen und hilflosen Säuglings. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete drei Jahre unbedingte Haft.

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