Eine dreifache Mutter und dreifache Oma (55) wurde an einem regnerischen Herbst-Morgen in Salzburg von einem Lkw am Zebrastreifen tödlich überrollt. Reuig zeigt sich der Lenker beim Prozess: „Ich habe sie nicht gesehen.“ Das nicht rechtskräftige Urteil: 4500 Euro Strafe wegen fahrlässiger Tötung.
Es war gegen 7 Uhr früh am 17. November 2025: ein kalter, trüber und stark verregneter Herbsttag. Es ist noch Morgendämmerung, da rollt schon der Berufsverkehr durch die immer stark frequentierte Ignaz-Harrer-Straße. Eine Frau (55) bringt ihre drei Enkelkinder zur Bushaltestelle. Als sie wieder über den Zebrastreifen bei der Kreuzung an der Christian-Doppler-Klinik zurückgeht, passiert es – beobachtet von Kinderaugen. Ein kurzer Moment, der das Leben von acht Angehörigen für immer verändert.
Die dreifache Mutter und dreifache Oma wird von einem linksabbiegenden Lkw erfasst und tödlich überrollt. An einer jener Kreuzungen in der Stadt Salzburg, wo der abbiegende Verkehr fast zur gleichen Zeit eine grüne Ampel hat wie die Fußgänger, die über den Zebrastreifen wollen. Experten nennen dies „feindliche Verkehrsströme“.
Gutachter: Lkw-Lenker hätte Frau sehen müssen
Fast genau sechs Monate später, am Montag, sagt der Lkw-Fahrer (31) im Bezirksgericht Salzburg: „Es tut mir fürchterlich leid, ich wollte das nicht. Ich habe sie gar nicht gesehen.“ Fahrlässige Tötung lautet der Vorwurf beim Prozess. „Mein Mandant möchte Verantwortung übernehmen. Er ist selbst traumatisiert durch den Unfall.“ Vier Jahre Erfahrung als Berufslenker habe der 31-Jährige – es sei bisher noch nie etwas passiert. Der Anwalt meint sogar noch, es seien andere Fußgänger über den Schutzweg gegangen. Womöglich sei die Frau „in das Fahrzeug hineingelaufen“, womöglich hatte sie Rotlicht. Ob das ein Geständnis sei, fragt der Richter. „Grundsätzlich geständig“, entgegnet der Advokat.
Fußgängerin ging schon sechs Sekunden über Schutzweg
Unfallexperte und Sachverständiger Gerhard Kronreif erklärt, dass an dieser Kreuzung Fußgänger 13 Sekunden lang Grün haben. Erst fünf Sekunden nach dem Grünlicht am Zebrastreifen schaltet sich auch die Ampel für den abbiegenden Verkehr um. „Es findet sich keine technische Erklärung, warum der Angeklagte das Opfer nicht gesehen hat“, betont Kronreif. „Ich habe sie nicht gesehen“, schüttelt der 31-Jährige den Kopf und sagt noch: „Ich bin doch kein Unmensch.“ Das werfe ihm auch keiner vor, merkt der Richter an und hebt die Fahrlässigkeit hervor.
Hätte der Angeklagte mit der erforderlichen Sorgfalt beobachtet, hätte er die Fußgängerin erkennen können. Es ist einer der sehr tragischen Fälle.
Sachverständiger Gerhard Kronreif
Womöglich habe die Fenstersäule die Sicht verdeckt? Kronreif spricht direkt zum Berufslenker: „Sie hätten den Sichtbereich entschärfen müssen oder den Straßenbereich länger beobachten.“ Und der Verkehrsexperte sagt noch: „Die Frau ging schon über sechs Sekunden auf dem Schutzweg und als Lkw-Lenker haben Sie eine erhöhte Sorgfalt.“
Das nicht rechtskräftige Urteil: 4500 Euro unbedingte Geldstrafe. Je 1000 Euro spricht das Gericht den Angehörigen zu.
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