Es ist eine Entscheidung, die für heftige Diskussionen sorgen dürfte: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot der Schutzhundeausbildung aufgehoben – und damit eine Regelung zu Fall gebracht, die von zahlreichen Tierschützern, Experten und auch der „Krone“ als wichtigen Impuls im Sinne des Tierwohls gesehen wurde.
Nach mehr als einem Jahr ist das vom damaligen Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) erlassene Verbot vorerst wieder Geschichte. Konkret ging es um einen Teil der Gebrauchshundeausbildung, bei dem der Hund auf Abruf in den Juteärmel des „Schutzhelfers“ beißen muss. Privatpersonen sollte dieses „Beiß- und Angriffstraining“ nicht mehr erlaubt sein.
Tierschützer bemängeln seit Jahren, dass Hunde dabei gezielt in Situationen gebracht werden, in denen Aggression, Fixierung und kontrolliertes Zufassen trainiert werden – Verhaltensweisen, die dem natürlichen Sozialverhalten des Hundes widersprechen können, wenn sie unsachgemäß aufgebaut oder unter Leistungsdruck verstärkt werden. Klar tierschutzwidrig, denn laut Tierschutzgesetz darf die Aggressionsbereitschaft von Hunden nicht erhöht werden.
Hunde-Verein legte Beschwerde ein
Drei Hundehalter, darunter ein Funktionär des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV), stellten sich quer und bekämpften das letzten Februar erlassene Verbot des grünen Ministers. Der VfGH gab dieser Beschwerde nun recht, denn Johannes Rauch führte in seiner Verordnung auch Sicherheitsbedenken an und stellte fatalerweise nicht den Tierschutzgedanken in den Vordergrund dieses wichtigen Verbots.
Klassischer Formalfehler
Doch für „Regelungen zum Schutz des Menschen“ sei ein Tierschutzminister formell nicht zuständig, somit ist „die angefochtene Bestimmung daher als gesetzwidrig aufgehoben“, lässt der VfGH in einer Aussendung wissen. „Mit dieser Entscheidung ist nun wieder ein rechtmäßiger Zustand hergestellt. Für unsere verantwortungsvollen Hundehalter und ihre Gebrauchshunde ist das eine große Erleichterung“, ist ÖKV Präsident Philip Ita erfreut.
Bissige Lobby
Auffällig: Die Aussendung des Gerichtshofs und des Hunde-Verbands kam nahezu gleichzeitig. Ein Schelm, der nun denkt, dass es enge Verquickungen gibt und der ÖKV einen Informations-Vorsprung hatte. „Der Hunde-Verband hat offenkundig weitreichende Kontakte in die ÖVP. Dem Vernehmen ging die ÖVP bei Sitzungen sogar mit dem Schlachtruf ‘Schutzhundeverbot muss fallen‘ an den Verhandlungstisch“, wundert sich „Krone“-Tierecke Leiterin Maggie Entenfellner über die herrschende Praxis am politischen Parkett.
Tierschützer haben bereits mit dieser Wende gerechnet. „Nach der Entscheidung des VfGH ist jetzt Tierschutz-Staatssekretärin Königsberger-Ludwig gefordert, so schnell wie möglich eine Reparatur des Verbots der Beiß- und Angriffstrainings auf den Weg zu bringen, die dann auch vor dem Höchstgericht hält“, lässt Aktivist Georg Prinz vom Verein gegen Tierfabriken wissen.
Staatssekretärin vorsichtig
Doch die Reaktion von Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) fällt überraschend verhalten aus und sie lässt den Tierschutzgedanken derzeit noch außen vor: „Der VfGH sagt jetzt sehr deutlich: Eine politische Regelung des Schutzdienstes ist grundsätzlich möglich. Sie kann aber nicht über das Sozial- und Gesundheitsministerium geregelt werden, weil es sich dabei um eine Frage des Sicherheitspolizeigesetzes handelt. Wir werden nun das vollständig ausgefertigte Erkenntnis abwarten, es im Detail analysieren und auf dieser Grundlage die notwendigen weiteren Schritte setzen.“
Nachtrag: Die Sprecherin des Verfassungshofes legt Wert auf die Feststellung, dass es in der Kommunikation über die Entscheidung des VfGH für keine Verfahrenspartei oder sonst jemanden einen Informationsvorsprung gegeben hat.
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