Beliebte Grazer Straße

Radverbot in Schmiedgasse in Kraft: „Dumme Idee“

Steiermark
02.04.2026 11:51

Seit Donnerstag gilt ein Fahrradverbot in der belebten Schmiedgasse in der Grazer Innenstadt. Wer nicht hört, wird künftig abgestraft. Die Meinungen bei Radlern und Passanten gehen am ersten Tag auseinander.

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und den Verkehrsfluss in diesem hochfrequentierten Bereich der Innenstadt zu optimieren. „Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger hat hier für mich oberste Priorität“, sagt die Grüne Verkehrsstadträtin Judith Schwentner. Seit 2. April müssen Radfahrer in der Grazer Schmiedgasse zwischen 9 und 21 Uhr vom Sattel steigen, genauer zwischen Stubenberggasse und Landhausgasse. Am Beginn beider Seiten weisen jetzt Verkehrsschilder auf die Neuerung hin, eine Dame der Ordnungswache steht daneben.

Die Polizei plant Schwerpunktkontrollen. „Unsere Beamtinnen und Beamten werden hier fürs Erste vor allem aufklärend und sensibilisierend einschreiten“, sagt Stadtpolizeikommandant Thomas Heiland. Und so hat die Dame um 9.45 Uhr schon viel zu tun, alle paar Minuten muss sie jemanden auf die Regel hinweisen. Auch für E-Scooter gilt das Fahrverbot im Übrigen.

Die Ordnungswache weist Radfahrer auf das Verbot hin: Manche steigen wiederwillig ab, andere ...
Die Ordnungswache weist Radfahrer auf das Verbot hin: Manche steigen wiederwillig ab, andere nicken und akzeptieren schnell.(Bild: Christian Jauschowetz)
Neue Verkehrsschilder stehen seit 2. April auf beiden Seiten der Schmiedgasse...
Neue Verkehrsschilder stehen seit 2. April auf beiden Seiten der Schmiedgasse...(Bild: Christian Jauschowetz)
... zwischen 21 Uhr und 9 Uhr darf geradelt werden.
... zwischen 21 Uhr und 9 Uhr darf geradelt werden.(Bild: Christian Jauschowetz)
(Bild: Christian Jauschowetz)

Die Radfahrer steigen zwar brav ab, aber vielen missfällt es. Sie schieben ihre Räder durch die Amtshaus-Passage. Auf der anderen Seite können sie in der Raubergasse oder weiter vorne in der radfreundlichen Neutorgasse wieder aufsteigen. „Ich habe nicht gewusst, dass die Regel ab heute gilt“, sagt Christopher Stone, der gerade von der Ordnungswache aufgehalten wird.

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Natürlich halte ich mich an die Regel, die mir bis jetzt nicht bekannt war. Aber ich finde sie unnötig, wir haben andere Probleme in Graz. 

Christopher Stone, Radfahrer

Das Zusammenspiel zwischen Radfahrern und Fußgängern funktioniere aus seiner Sicht in der Schmiedgasse gut, ihm seien keine Unfälle bekannt. „Man fährt hier ja ohnehin rücksichtsvoll. Ich finde die Regelung dumm und echt unnötig, wir haben andere Probleme in der Stadt“, ärgert sich der Grazer.

Ausbaufähige Alternativen
Gerhard Sprung, der heute einmal zu Fuß unterwegs ist, findet das Verbot „okay“, weil „es gibt ja Alternativen“. In der Raubergasse nervt ihn aber, dass die zu kleinen Autoparkplätze in den Radfahrstreifen hineinreichen. In der Neutorgasse hätte man als Radler „ständig Rot an den Ampeln“. Dazu heißt es von der Stadt, dass es „erhebliche Verbesserungen bei der Ampelschaltung in der Neutorgasse“ gibt. Sprung kann mit dem neuen Verbot aber leben: „Mit dem zunehmenden Fußgängerverkehr in der Schmiedgasse war das nur eine Frage der Zeit.“

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Mir sind in der Schmiedgasse oft zu viele Fußgänger, also radle ich meist über alternative Routen.

Gerhard Sprung, Fußgänger und Radfahrer

Eine Dame, die auf dem Weg in die Arbeit ist, wird gerade darauf hingewiesen, von ihrem Drahtesel zu steigen. „Ich finde die Idee schlecht, es gibt hier doch genug Platz für alle.“ Ein anderer Grazer, der nach ihr das neue Verkehrsschild und dann die Frau der Ordnungswache entdeckt, findet die Regelung „in Ordnung“ und hofft dafür, dass die Radwege in Graz weiter ausgebaut werden. Die Meinungen sind weit gespalten. Die Ordnungswache wird heute jedenfalls noch viel zu tun haben.

Demnächst drohen uneinsichtigen Radfahrern auch Geldstrafen. „Das Organmandat, wenn das Verbot missachtet wird, kostet 20 Euro“, erklärt Polizeisprecher Sabri Yorgun. Wer die Zahlung verweigert oder schon mehrere Übertretungen hat, dem droht eine Anzeige. Das kann teuer werden: bis zu 726 Euro beträgt der Strafrahmen.

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