Die Causa rund um „Orgasmus-Päpstin“ Monika Ring wird jetzt auch noch eine Sache des Obersten Gerichtshofs. Die streitbare Pädagogin will sich ihre Entlassung nicht gefallen lassen und hofft nun auf Gerechtigkeit durch die nächst höhere Instanz.
Weil sie auf einem öffentlichen Profil auf sozialen Plattformen Tipps für ein erfülltes Sexleben gibt, wurde die selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ Monika Ring von der Bildungsdirektion Ende 2023 fristlos entlassen.
Das Oberlandesgericht Linz stellte mittlerweile fest, dass die Entlassung der Volksschullehrerin rechtswidrig war und diese in eine Kündigung umgewandelt werden muss – die „Krone“ hat berichtet.
Tür für Unterricht ist verschlossen
Dank dieses Urteils stehen Ring zwar die Monatsgehälter der Kündigungsfrist zu, doch die Türen zum Klassenzimmer bleiben weiterhin versperrt. „Meine Mandantin freut sich sehr, dass die Entlassung aufgehoben wurde. Sie will aber weiterhin als Lehrerin arbeiten können“, sagt Anwalt Marcus Hohenecker. Deshalb reicht er am Donnerstag fristgerecht seine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof ein.
Damit wandert der Akt in die nächsthöhere gerichtliche Instanz. „Es wird kein mündliches Verfahren geben. Man weiß nicht, wie lange es dauert. Das Urteil wird dann schriftlich ergehen. Die Frage, die beantwortet gehört, ist, wieweit das Weisungsrecht vom Arbeitgeber in den privaten Bereich eingreifen darf. Dazu gibt es noch keine höchstgerichtliche Rechtssprechung“, so Hohenecker.
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