Der entlassenen Volksschullehrerin Monika Ring soll seitens der Bildungsdirektion die inhaltliche Einsichtnahme verweigert worden sein. Die 48-Jährige glaubt aber, ein Recht darauf zu haben, sich über die genauen Vorwürfe mit eigenen Augen informieren zu dürfen. Die Schulbehörde soll ihr bisher zwar eine Auskunft, allerdings keine Einsicht zugestanden haben.
Die Orgasmus-Päpstin ist empört: „Ich wollte endlich in meinen Personalakt Einsicht nehmen, doch die Bildungsdirektion verwehrte mir dieses Recht“, ärgert sich Monika Ring. Die 48-Jährige war am 22. Dezember 2023 als Volksschullehrerin fristlos entlassen worden.
Unter anderem wurde die Maßnahme damit begründet, dass Ring sich nicht standesgemäß verhalten habe. Denn ab Ende November 2023 hatte sie einen privaten Social-Media-Account eröffnet, um als Orgasmus-Päpstin Tipps „für ein wunderschönes Sexualleben“ zu geben.
Beim Vater eines Schülers stieß das auf massives Unverständnis. Er rief beim Schuldirektor an und beschwerte sich über die Nebenbeschäftigung der Pädagogin. Als Ring sich aber weigerte, ihren Account zu löschen, musste sie die Schule verlassen.
Bekämpft Entlassung
In einem Arbeitsrechtsprozess bekämpft sie ihre Entlassung. Dafür möchte sie wissen, was genau ihr vorgehalten wird. Mit dem Wunsch, ihren Personalakt einsehen zu können, blitzte sie am Dienstag aber ab.
„Sie wurde darüber informiert, dass die Datenschutzgrundverordnung zwar ein Recht auf Aktenauskunft, jedoch kein generelles Recht auf Akteneinsicht gewährt“, heißt es dazu von der Oö. Bildungsdirektion. Eine Auskunft sei auch schriftlich erfolgt worden.
Laut Ring sollen ihr bisher aber nur die Namen von Daten-Files, doch nichts Inhaltliches preisgegeben worden sein. „Ich werde es weiter versuchen“, zeigt sie sich kämpferisch.
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