Ein nächtliches Treffen auf einem Parkplatz in Hohenems (Vorarlberg) eskalierte: Der Angeklagte soll über eine 23-jährige Frau hergefallen sein und sie sexuell genötigt haben. Am Landesgericht Feldkirch wurde die Sache nun verhandelt.
Nur einen Tag vor der Tat im Mai vergangenen Jahres hatten sich Täter und Opfer auf Instagram vernetzt – ein flüchtiger Klick, der dramatische Folgen haben sollte. Auf Wunsch des 24-Jährigen kam es bereits am nächsten Abend zu einem Treffen am Parkplatz des Schwimmbads Rheinauen in Hohenems. Die 23-Jährige stieg in sein Auto. „Ich wollte ihn einfach kennenlernen“, schilderte sie später. Freunde hätten ihn im Vorfeld als „netten, lieben Typen“ beschrieben. Ein fataler Irrtum.
Zunächst verlief das Gespräch harmlos. Doch plötzlich änderte sich die Situation. Der Mann klappte seinen Sitz zurück und begann, über intime Details zu sprechen. Er sei noch Jungfrau, habe „aber sonst schon alles gemacht“ und suche „nichts Fixes“. Für die junge Frau war das der Moment zu gehen. Doch dazu sollte es nicht kommen. Der Angeklagte packte sie am Arm und begann, sie unsittlich zu berühren. „Fass doch mal an“, soll er gefordert und ihre Hand gegen seinen Willen geführt haben. Die 23-Jährige wehrte sich, konnte sich schließlich losreißen und flüchten. Aus Scham schwieg sie zunächst.
Zusammenbruch in der Schule
Erst als sie in der Berufsschule einen Nervenzusammenbruch erlitt, vertraute sie sich einem Lehrer an. Dieser alarmierte die Polizei. Vor Gericht zeigte sich der 24-Jährige uneinsichtig. „Es hat keinen sexuellen Ausraster gegeben. Ich wollte nur chillen“, behauptete er. Man habe sich lediglich umarmt und sei dann getrennte Wege gegangen. Doch mehrere Aussagen widersprechen dieser Darstellung. Seine Ex-Freundin beschreibt ihn als „toxisch“ und kontrollierend – die Tat traue sie ihm zu. Für das Opfer sind die Folgen bis heute spürbar. Auch ein Jahr nach dem Vorfall leidet die junge Frau massiv unter den psychischen Belastungen und befindet sich in psychiatrischer Behandlung.
Laut Gutachter Reinhard Haller hat sich ihr Zustand seit der Tat deutlich verschlechtert. Das Gericht folgte schließlich der Anklage: Richterin Lea Gabriel verurteilte den 24-Jährigen wegen sexueller Nötigung zu zehn Monaten bedingter Haft sowie 8100 Euro Geldstrafe. Zudem wurden der Frau 3000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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