„Krone“-Ombudsfrau

Drogeriemarkt-Gutscheine waren angeblich verjährt

Ombudsfrau
04.04.2026 12:30
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Eine Drogeriekette weigert sich, vorab bezahlte Geschenkkarten zweier Mädchen einzulösen. Laut Oberstem Gerichtshof sind diese jedoch 30 Jahre gültig, Befristungen müssen sachlich begründet sein!

Als zwei junge Mädchen aus Oberösterreich ihre zweimal 20-Euro-Gutscheine bei einer Drogeriekette einlösen wollten, wurde ihnen das verwehrt. Die Begründung? Die Gutscheine seien verjährt. Nun wandte sich der Vertreter der Kinder, Johannes W. (Name geändert), an die Ombudsfrau, mit der Bitte um Aufklärung. Er sei der Meinung, dass auf den Gutscheinen kein Verweis auf eine Begrenzung von fünf Jahren angegeben ist und somit nicht erkennbar sei, dass diese ablaufen könnten.

Rechtswidrige Begrenzung?
Wir haben bei der Drogerie-Kette Müller nachgefragt. Dort ist man der Ansicht, dass eine Befristung der Gutscheine gültig sei, da es in Österreich keine gesetzliche Regelung, sondern lediglich Urteile des OGH gebe. Die Gültigkeitsdauer könne vom Aussteller verkürzt werden, sofern die Geltendmachung ohne sachlich nachvollziehbare Gründe nicht übermäßig erschwert werde.

Eine rechtswidrige Begrenzung sehe man jedenfalls nicht. Nur eine einjährige Befristung würde man als zu kurz einstufen, was eine automatische Verlängerung auf 30 Jahre nach sich zöge.

Anspruch auf Erstattung
Ihre Ombudsfrau kann diese Vorgehensweise wegen 40 Euro nicht nachvollziehen. Und auch bei der Wiener Arbeiterkammer sieht man die Sache anders. Der Oberste Gerichtshof habe entschieden, dass Gutscheine grundsätzlich erst nach 30 Jahren verjähren. Eine Befristung sei eben nur dann zulässig, wenn sie durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Es gebe bereits Entscheidungen, wonach eine fünfjährige Befristung sachlich nicht gerechtfertigt sei. Und weiter: Ist die Befristung nicht gerechtfertigt, haben Konsumenten Anspruch auf Erstattung bzw. das Recht, den Gutschein einzulösen, betonen die Experten bei der AK.

Dazu stellt sich eine weitere interessante Frage: Was passiert mit dem für die Gutscheine bezahlten Geld? Eine Leistung wurde in diesem Fall nicht dafür erbracht.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt