Walter Meischberger, Ex-FPÖ-Generalsekretär und Lobbyist, hat sich eine Haftstrafe im BUWOG-Prozess praktisch erspart: Trotz einer rechtskräftigen Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis muss er keinen einzigen Tag hinter Gittern verbringen und trägt stattdessen eine Fußfessel.
Damit unterscheidet sich seine Situation deutlich von jener des früheren Mitangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der zuvor mehrere Monate in Haft saß, bevor er ebenfalls auf eine Fußfessel umstieg.
Strafe von OGH bereits reduziert
Ursprünglich waren Meischberger und Grasser im BUWOG-Prozess am Straflandesgericht Wien deutlich länger verurteilt worden: 2020 erhielt Grasser acht Jahre, Meischberger sieben Jahre Haft. Nach Berufungen vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) wurden die Strafen reduziert: Grasser wurde zu vier Jahren, Meischberger zu 3,5 Jahren Haft rechtskräftig verurteilt.
Voraussetzung für Fußfessel zuletzt gesenkt
Die Justiz begründet Meischbergers sofortigen Einstieg in den elektronisch überwachten Hausarrest mit mehreren Faktoren: der geringeren Haftstrafe, Anträgen auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen sowie entsprechenden Gutachten, die zusätzliche Zeit beanspruchten. Am 1. September 2025 waren zudem die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Fußfessel gesenkt worden – eine Neuerung, von der Meischberger nun profitierte.
Der Hintergrund der Verurteilungen: Beide Politiker hatten sich laut Urteil und Ermittlungen im Zuge der Privatisierung von Bundeswohnungen bereichert. Dabei sollen knapp zehn Millionen Euro an illegalen Provisionen geflossen sein. Grasser konnte die Justizanstalt Innsbruck am 2. Jänner 2026 verlassen und ist seitdem ebenfalls unter elektronischer Überwachung.
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