Er kassierte Sozialleistungen vom österreichischen Staat, verschwieg den Behörden jedoch monatelange Auslandsaufenthalte. Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) muss sich nun der 60-jährige Bosnier wegen schweren Betrugs verantworten.
Es geht um Pflegegeld, Wohnbeihilfe und die entscheidende Frage: Wo ist eigentlich der Hauptwohnsitz des 60-jährigen, bosnischen Angeklagten? Klar ist: Wer mehr als sechs Monate im Jahr im Ausland lebt, verliert den Anspruch. Denn Heimat ist dort, wo man gemeldet ist – zumindest auf dem Papier. Die Anklage wirft dem Mann vor, seinen Lebensmittelpunkt nach Bosnien-Herzegowina verlegt zu haben. Der Schaden: rund 46.000 Euro.
„Nicht jeder Grenzübergang erfasst“
Der Angeklagte sieht das anders. Seine Aufenthalte seien „immer nur kurz“ gewesen, insgesamt nie länger als zwei Monate pro Jahr. Nur 2021 habe er wegen eines Krankenhausaufenthalts länger bleiben müssen.
Damals habe ihm ein Beamter gesagt: „Bis zu sechs Monate sind kein Problem.“ Das Gericht hält dagegen – mit einer Liste von Ein- und Ausreisen. Doch der Angeklagte relativiert: „Nicht jede Fahrt wird erfasst.“ Staus an der Grenze, alternative Übergänge – und schon wird aus Statistik eine Frage der Perspektive.
Auch das Auto sorgt für Diskussionen. Erfasst wurde oft nur das Fahrzeug – wer darin saß, war zunächst offen. Am Ende stellt sich heraus: der Angeklagte selbst, mal allein, mal mit Familie. Dazu kommt eine bosnische Adresse im Reisepass. Seine Erklärung: „Die habe ich seit meiner Geburt drinnen.“
Unklar bleibt auch, welche Reisen gemeldet wurden. Der Angeklagte gibt zu, nicht alles angegeben zu haben – vieles sei spontan gewesen. Behörden finden dafür jedoch keine Belege. Die Verteidigung beantragt weitere Zeugen, die den Mann zur fraglichen Zeit in Österreich gesehen haben wollen.
Das Gericht stimmt zu, die Verhandlung wird vertagt. Oder, nüchtern gesagt: „Die Wahrheit ist noch unterwegs – ihr Ziel ist offen.“
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