Ab Mittwoch, 1. April, gelten für den Vertrieb und Verkauf von Nikotinbeuteln, E-Zigaretten und E-Liquids neue Regeln. Der Bezug darf ausschließlich über den bewilligten Großhandel erfolgen, der Verkauf im Fachhandel, wie in Trafiken. Fachgeschäfte brauchen Lizenzen.
Nikotinbeutel dürfen künftig nur noch in Trafiken ausgegeben werden. Auch E-Liquids können nur noch über Trafiken und Dampfershops (E-Liquid-Fachgeschäfte) mit Lizenz vertrieben werden. Neuvergaben werden für sieben Jahre erteilt, für bestehende Shops gilt ein Bestandsschutz von 20 Jahren. Darüber hinaus dürfen Trafiken und Dampfershops die Produkte nicht mehr bewerben, der Internethandel wurde verboten. Mit diesen Regelungen sei den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), unkontrollierte Verkaufsstellen für Nikotinprodukte zu reduzieren, nachgekommen worden, teilte das Finanzministerium am Montag mit.
„Auch wenn Produkte wie Nikotinbeutel und Liquids keinen Tabak enthalten, bringen sie aufgrund des teilweisen hohen Nikotingehalts ein erhebliches Suchtpotenzial mit sich. Mit den neuen Regelungen haben wir auf Veränderungen am Markt reagiert, den Jugendschutz deutlich gestärkt und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz geschaffen, der gleichzeitig die Budgetkonsolidierung unterstützt“, sagte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ).
„Geht um Gesundheit junger Menschen“
„Wir sehen klar, dass mit neuen Nikotinprodukten gezielt junge Menschen angesprochen werden – und ich weiß auch, dass viele dieser Produkte gerade im Trend sind. Aber genau deshalb braucht es Verantwortung und klare Regeln – nicht nur aus Prinzip, sondern weil es um die Gesundheit junger Menschen geht“, ergänzte Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).
Kritik kam von den Grünen. Die Regierung sei „vor der Nikotinlobby in die Knie gegangen“, sagte Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. „Beim Marktzugang für neue Nikotinprodukte wird nicht verschärft, sondern de facto gelockert. Künftig reicht eine Anmeldung, und nach einer Wartefrist von sechs Monaten dürfen neue Produkte auf den Markt gebracht werden, ohne inhaltliche Prüfung und ohne dass der Inverkehrbringer belegen muss, welche Auswirkungen das Produkt auf die Gesundheit hat“, führte er weiter aus.
Beim Marktzugang für neue Nikotinprodukte wird nicht verschärft, sondern de facto gelockert.
Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen
Ein Liquid ist die Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette oder einem Pod-System verdampft wird. Sie ersetzt den Tabak einer klassischen Zigarette, Inhaltsstoffe sind unter anderem pflanzliches Glycerin, Propylenglykol, Aromen und teilweise auch Nikotinzusatz. Nikotinbeutel sind kleine, durchlässige Zellstoffbeutel, die Konsumentinnen und Konsumenten unter die Oberlippe schieben. Sie enthalten ein Pulver aus Nikotinsalzen, mikrokristalliner Zellulose sowie Süß- und Aromastoffen. Sowohl E-Liquids als auch Nikotinbeutel sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich.
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