Grundstücksgeschäfte

Gericht gibt Agrargemeinschaft Altenstadt Recht

Vorarlberg
28.03.2026 16:01
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Die Stadt Feldkirch und die Agrargemeinschaft Altenstadt tragen seit Jahren einen Streit um Grundstücksflächen aus. Nun hat die Agrargemeinschaft Recht bekommen – vorerst. 

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat in einem Erkenntnis von Ende Jänner 2026 zur laufenden Auseinandersetzung zwischen der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft Altenstadt Stellung bezogen: Das Genehmigungsverfahren für einen Grundstückstausch darf nicht ausgesetzt werden. Gegen dieses Erkenntnis brachte die Stadt Feldkirch Revision ein. Diese wurde jedoch mit Beschluss vom 25. März 2026 vom Landesverwaltungsgericht mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Stadt Feldkirch in diesem Verfahren keine Parteistellung zukommt und sie daher auch nicht berechtigt war, Revision zu erheben.

Im Zentrum steht ein im Oktober 2023 beschlossener Teilungs- und Tauschvertrag zwischen der Agrargemeinschaft Altenstadt sowie den Agrargemeinschaften Rankweil und Meiningen. Die Stadt Feldkirch wollte diesen Tausch mit Verweis auf das noch offene Feststellungsverfahren blockieren – das Land Vorarlberg setzte daraufhin das entsprechende Genehmigungsverfahren aus. Das Landesverwaltungsgericht stellte nun fest, dass dieses Genehmigungsverfahren nicht pauschal vom Ausgang des Feststellungsverfahrens abhängig gemacht werden darf und die Aussetzung rechtlich nicht zulässig ist. Dieses Erkenntnis reiht sich damit in mehrere gerichtliche Entscheidungen ein, die in den vergangenen Monaten die Rechtsauffassung der Agrargemeinschaft Altenstadt bestätigt haben.

Jahrelanger Streit um Grundstücke
Zu den Hintergründen: Seit über zwei Jahren läuft ein von der Stadt Feldkirch angestoßenes Feststellungsverfahren, in dem eine seit rund 65 Jahren grundbücherlich eingetragene Eigentumssituation in Frage gestellt wird. Solange diese Entscheidung aussteht, herrscht Rechtsunsicherheit bei Grundstücksangelegenheiten der Agrargemeinschaft Altenstadt. „Diese Unsicherheit wird von der Stadt Feldkirch gezielt genutzt, indem sie laufend Beschlüsse bekämpft oder beeinsprucht – teils mit Anträgen auf aufschiebende Wirkung, um Entscheidungen weiter zu verzögern. Die Leidtragenden sind die Feldkircher Bürgerinnen und Bürger, denn durch diese Blockade können wichtige Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Energieversorgung oder zur Waldpflege nicht umgesetzt werden“, erklärt Robert Ess, Obmann der Agrargemeinschaft Altenstadt. Nun hat das Landesverwaltungsgericht entschieden, dass diese Form der Verzögerung nicht zulässig ist. Das letzte – juristische – Wort ist in dieser Angelegenheit jedenfalls sicherlich noch nicht gesprochen. 

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