Ein Polizeieinsatz in Frastanz eskaliert. Ein Mann wird dabei schwer verletzt. Gut zwei Jahre später muss sich der Einsatzleiter wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Es ist kurz vor Weihnachten im Jahr 2023 – eigentlich die Zeit der Besinnung. Doch in der Gemeinde Frastanz läuft ein Einsatz der Exekutive völlig aus dem Ruder. Ein 54-jähriger Polizist rückt mit weiteren Beamten wegen häuslicher Gewalt aus. Vor Ort kommt es zum Streit mit dem 31-jährigen Sohn der Anruferin. Der Beamte fühlt sich „aufs Übelste beleidigt“ und daran gehindert, das Haus zu betreten.
Was folgt, lässt selbst erfahrene Kollegen sprachlos zurück. Der Polizist schlägt zu – und zwar mehrmals, mit der Faust mitten ins Gesicht. Das Opfer wird schwer verletzt. Im Krankenhaus diagnostizieren die Ärzte neben einer Schädelprellung und zahlreichen Hämatomen auch einen gebrochenen Finger.
Opfer von Eskalation völlig überrascht
„Der Einsatz ist aus dem Ruder gelaufen“, sagt der Angeklagte im Prozess am Mittwoch. Er bedauere die Schläge. Doch gleichzeitig betont der Mann, dass es eben Situationen gebe, in denen nur Härte helfe. Doch die Aussagen der Kollegen zeichnen ein anderes Bild.
Die Schläge? „Nicht notwendig“, sagen sie übereinstimmend. Selbst als der Mann bereits am Boden liegt, schlägt der Gruppenleiter weiter auf ihn ein, bis ein junger Beamter schließlich ruft: „Herr Gruppeninspektor, jetzt reicht es!“ Im Zeugenstand betont das Opfer, selbst völlig von der Eskalation überrascht gewesen zu sein. „Es gab keine Gegenwehr von mir und von ihm kam keine Vorwarnung – nur Gewalt. Dabei wollte ich doch eigentlich nur schlichten“, so der 31-Jährige.
Acht Monate Haft für Schläger-Polizisten
Eine Entschuldigung des rabiaten Polizisten nimmt er nicht an. „Wären die anderen Beamten nicht eingeschritten, säße ich heute womöglich gar nicht mehr hier.“ In seinem Plädoyer spricht der Verteidiger des Beamten von einem „einmaligen Fehlverhalten“ in einer ansonsten „makellosen Karriere“ seines Mandanten und plädiert deshalb für ein mildes Urteil. Staatsanwältin Karin Dragosits sieht das anders – zu schwer wiegen die Vorwürfe. Am Ende schließt sich das Gericht ihr an. Das nicht rechtskräftige Urteil: schuldig im Sinne der Anklage. Acht Monate bedingte Haft, dazu 2160 Euro Geldstrafe und 1000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer.
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