Fußtritte in den Unterleib der Schwangeren, Ohrfeigen und Faustschläge ins Gesicht vom eigenen Ehemann. Doch im Prozess am Landesgericht Feldkirch schweigt das 36-jährige Opfer. Dank glaubwürdiger Zeugen und Beweismaterials wird der einschlägig Vorbestrafte dennoch verurteilt.
Es ist ein Fall, der betroffen macht – und zugleich Fragen aufwirft. Wie kann es sein, dass ein zigfach einschlägig vorbestrafter Gewalttäter vor Gericht einmal mehr vom Opfer geschützt wird? Im konkreten Fall geht es um einen 41-jährigen gebürtigen Syrer und seine 36-jährige Ehefrau, mit der er drei Kinder hat. Bereits im Jahr 2020 wurde der Mann wegen Körperverletzung verurteilt. Damals hatte er seiner Frau einen Faustschlag versetzt.
Trotz Verurteilung soll die Gewalt nie wirklich aufgehört haben. Immer wieder sei es zu Übergriffen gekommen. „Meine Schwester sagte, dass er sie so oft geschlagen hat, dass sie es schon gar nicht mehr zählen kann“, so der als Zeuge geladene Bruder des Opfers im Prozess. Zuletzt prügelte der Brutalo im Dezember des vergangenen Jahres auf seine Frau ein – „ein trauriger Höhepunkt, der mit einem Polizeieinsatz endete“, fasste der Staatsanwalt die Ereignisse zusammen.
Wir haben uns immer wieder versöhnt.
Der Angeklagte vor Gericht
„Verbale Streitigkeiten und ein paar Schubser“
Der Angeklagte weist diese Vorwürfe entschieden zurück. Er spricht lediglich von „Diskussionen, verbalen Streitigkeiten und ein paar Schubsern“. Besonders heikel: Das Paar hat mittlerweile drei Kinder im Alter von sechs, vier und eineinhalb Jahren. Laut Anklage soll der Syrer seine damals schwangere Frau aus dem Bett gestoßen, an den Haaren gezogen und ins Gesicht geschlagen haben. Doch all das bestreitet der Mann vehement. Zwar habe es wegen seiner Glücksspiel-Leidenschaft wiederholt Streit ums Geld gegeben, „aber wir haben uns immer wieder versöhnt“, so der 41-Jährige. Ganz anders sieht das die Familie der Frau – doch sie fühlt sich machtlos. „Ich habe mich geärgert, dass sie sich wieder mit ihm versöhnt hat. Meiner Meinung nach macht das keinen Sinn, es passiert ja immer wieder“, so die als Zeugin einvernommene Schwester des Opfers.
Fotos, ein Video und Zeugen führen zu Schuldspruch
Im Prozess passiert am Ende genau das, was man bei Gericht schon zur Genüge kennt: Das Opfer entschlägt sich plötzlich der Aussage, um den Täter vor einer Strafe zu schützen. In diesem Fall hat der Angeklagte allerdings Pech. Denn es gibt Fotos der Misshandelten, glaubwürdige Zeugen und ein Video, das zumindest akustisch einen gewaltsamen Streit belegt. Besonders brisant ist diesbezüglich die Aussage des Bruders der Gepeinigten: „Ich hatte mit meinem Schwager telefoniert und ihm gesagt, dass er meine Schwester in Ruhe lassen soll.“ Daraufhin habe der Beschuldigte nur gemeint, egal, was er ihr antun würde, sie werde immer wieder zu ihm zurückkommen. Eine traurige Wahrheit. Denn nach wie vor lebt das Paar zusammen.
Weil dem mehrfach einschlägig Vorbestraften am Ende zumindest zwei Fälle von körperlicher Gewalt nachgewiesen werden konnten, endete die Verhandlung mit einem Schuldspruch wegen Körperverletzung: vier Monate Haft auf Bewährung und 3600 Euro Geldstrafe. Das Urteil nicht rechtskräftig.
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