Einmal mehr stand am Montag ein diebischer Pfleger vor Gericht. Der 58-jährige Rumäne hatte bei seinem Einsatz in Vorarlberg die hilflose Situation einer betagten Demenzkranken ausgenutzt und die Frau bestohlen.
„Ja, das habe ich gemacht. Aber wovon hätte ich denn leben sollen?“, streitet der Rumäne beim Prozess am Landesgericht Feldkirch den Diebstahl gar nicht erst ab. Man hätte ihn einfach in der Nacht ohne Bezahlung, ohne Wasser und etwas zu essen vor die Tür gesetzt, so der Angeklagte.
Dabei scheint er allerdings Ursache und Wirkung zu verwechseln. Auf Nachfrage des Richters, ob er sich nicht denken könne, dass die raue Behandlung etwas mit dem Diebstahl zu tun habe, zuckt der Beschuldigte nur verlegen mit den Achseln.
Wertsachen im Wert von knapp 5000 Euro
Angeklagt ist der 58-Jährige, weil er vergangenen Sommer während seines fünfwöchigen Einsatzes in einem Haushalt im Oberland eine Demenzkranke bestohlen hatte. Es geht um mehrere Gegenstände im Gesamtwert von knapp unter 5000 Euro. Zudem hatte er mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel aus dem Zimmer der Tochter, die die Vormundschaft des Opfers innehatte, eine Schatulle samt Schmuck gestohlen.
Doch die Sache blieb nicht lange unbemerkt. Schnell war der Übeltäter ausgeforscht, das Diebesgut wurde sichergestellt. Der dreiste Pfleger wurde folglich kurzerhand an die frische Luft gesetzt und angezeigt.
Ich hatte bei der Familie 35 statt 28 Tage gearbeitet.
Der Angeklagte beim Prozess
In der Verhandlung schildert der früher in seiner Heimat Rumänien als Briefträger tätige Mann seine Umschulung zum Pfleger. Anschließend habe er jeweils im Fünf-Wochen-Turnus als Betreuer bzw. Pfleger in Österreich gearbeitet, danach folgten dann wieder vier Wochen Pause. Zum Vorwurf des schweren Diebstahls bekennt sich der Angeklagte schuldig. Dass er darauf aber ein „Recht“ gehabt hätte, begründet er folgendermaßen: „Ich hatte bei der Familie 35 statt 28 Tage gearbeitet.“
„Es war ein großer Fehler“
Pro Tag hätte er 95 Euro bekommen sollen. Doch das Geld sei man ihm schuldig geblieben. Also habe er keinen anderen Ausweg gewusst, als sich das zu nehmen, was ihm quasi ohnehin zustand. Dass das im Nachhinein betrachtet ein großer Fehler gewesen sei, sehe er nun ein.
Weil der Rumäne bislang unbescholten war, kommt er am Ende mit einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und 800 Euro Geldstrafe davon. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.