Weil er seinem Schwager mit einem Hammer auf den Kopf schlug und zweimal mit einer Pistole auf ihn schoss, stand ein 53-Jähriger in Graz wegen versuchten Mordes vor Gericht. Das Urteil der Geschworenen fiel am Montag rasch: 14 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
„Oh Gott, er hat eine Waffe“, hört man die Tochter des Angeklagten am Notruf panisch rufen. „Oh mein Gott, oh mein Gott.“ Dann fallen zwei Schüsse. „Er schießt gerade, bitte kommen sie schnell. Oh mein Gott, er hat ihn angeschossen. Mein Onkel blutet, bitte kommen sie.“ Gleichzeitig hört man, wie die junge Frau ihre Mutter beruhigt, die herzzerreißend weint. „Mami, Mami, alles wird gut, ssssch.“ Plötzlich laufen mitten im Gerichtssaal auch dem Angeklagten Tränen über das Gesicht.
Streit mit Ehefrau
Der 53-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes an seinem Schwager verantworten. Im vergangenen Sommer hatte er betrunken einen Streit mit seiner Frau begonnen, in dessen Verlauf er sie gewürgt haben soll. Daraufhin alarmierte die 41-Jährige ihren Bruder (37).
„Wollte ihn niemals töten“
„Da habe ich Panik bekommen“, erklärte der Angeklagte. „Warum?“, fragte Richterin Angelika Hacker. „Weil sie den Bruder ruft und nicht die Polizei“, gab der Befragte an. Der Schwager sei nämlich einen Kopf größer als er und 20 Jahre jünger. „Ich hatte Angst, aber ich wollte ihn nicht töten. Niemals, niemals, niemals“, beteuerte er vor Gericht. „Er hat gedacht, er wird jetzt richtig vermöbelt“, sagte Verteidiger Bernhard Lehofer.
Es kam zu einem Gerangel mit dem Schwager, die beiden fielen zu Boden. Er biss dem Angreifer in den Arm und konnte sich befreien. Als er wieder stand, schoss er in einer Entfernung von rund drei Metern auf den 37-Jährigen. Dann lief er hinaus und holte noch einen Hammer, mit dem er dem Verletzten auf den Kopf schlug.
Laut Gerichtsmediziner erlitt das Opfer durch die umgebaute Schreckschusspistole zwei Steckschüsse: in der linken Schulter und der linken Leistengegend. Zudem eine Quetschrisswunde am Kopf. Keine der Verletzungen waren aber mit Lebensgefahr verbunden. „Aber wenn er sich anders bewegt hätte, wäre Lebensgefahr damit verbunden gewesen?“, fragte Richterin Hacker. „Ja, ein Millimeter einer anderen Auftreffposition hätte gereicht.“
Schon kurz nach Mittag fiel am zweiten Verhandlungstag – der erste musste im Jänner wegen eines ergänzenden Gutachtens vertagt werden – das Urteil: 14 Jahre Haft. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagter erbaten sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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