Ein 53-Jähriger ist wegen versuchten Mordes in Graz vor Gericht gestanden. Der Mann soll im Juli des Vorjahres seinen Schwager durch zwei Schüsse und mehrere Hammerschläge schwer verletzt haben. Ihm wird auch vorgeworfen, seine Ehefrau im Zuge eines Streits gewürgt zu haben.
Der Vorfall geschah am späten Abend des 2. Juli. An diesem Tag kam der 53-Jährige nach Hause und trank einige Biere, bis seine Frau gegen 22 Uhr nach Hause kam. Es kam zum Streit, er will die Ehefrau „nur weggeschupft“ haben. Sie hatte allerdings rote Flecken am Hals und gab an, ihr Mann habe sie gewürgt. Die Tochter wollte die Polizei rufen, doch die Frau rief ihren Bruder an.
„Da habe ich Panik bekommen“, erklärte der Beschuldigte. „Warum?“, fragte Richterin Angelika Hacker. „Weil sie den Bruder ruft und nicht die Polizei“, gab der Befragte an. Der Schwager sei nämlich einen Kopf größer als er und 20 Jahre jünger. Also zog er sich eine dicke Jacke an – zum Schutz. „Er hat gedacht, er wird jetzt richtig vermöbelt“, meinte Verteidiger Bernhard Lehofer. Bei der Jacke allein beließ er es aber nicht, er steckte auch noch eine Schusswaffe ein.
Aus drei Metern Entfernung auf Schwager geschossen
Der Schwager kam und soll ihn übel beschimpft sowie ihm gedroht haben, ihn umzubringen. Dann kam es zu einem Gerangel, die beiden fielen zu Boden. Er biss dem Angreifer in den Arm und konnte sich befreien. Als er wieder stand, schoss er in einer Entfernung von rund drei Metern auf seinen Schwager. Er traf ihn an der Schulter und am Oberschenkel.
Dann lief er hinaus und holte noch einen Hammer, mit dem er dem Verletzten auf den Kopf schlug. Ob das Opfer dabei am Boden lag oder nicht, ließ sich vorerst nicht genau klären.
„Wollte meinem Schwager nie wehtun“
„Es war eine kleine Waffe mit Miniprojektilen, eine umgebaute Schreckschusspistole“, beschrieb der Verteidiger. „Ich habe nie vorgehabt, ihm wehzutun, ich wollte nur, dass er mein Haus verlässt“, rechtfertigte sich der 53-Jährige. Die Waffe hatte er einmal in einem Auto, das er mit seiner Firma abgeschleppt hatte, gefunden. „Warum nimmt man die mit nach Hause?“, interessierte die Richterin. „Das war blöd“, lautete die knappe Antwort.
Ich habe nie vorgehabt, ihm wehzutun, ich wollte nur, dass er mein Haus verlässt.
Der Angeklagte
Die Familie musste nicht bei Gericht erscheinen, die Aussagen wurden per Video vorgespielt bzw. verlesen. Der Sohn gab an, er sei schon in seinem Zimmer gewesen, als er seinen Vater mit der Mutter schreien hörte. Die Mutter sagte zur Schwester, sie solle den Onkel anrufen. Als dieser erschien, kam es zu einem Gerangel der beiden Männer, erzählte der Sohn.
Plötzlich sagte der Onkel: „Er hat eine Waffe.“ In diesem Moment „habe ich einen Schuss gehört und ein Licht gesehen“. Er sei zum Vater gelaufen, habe die Waffe erfasst und weggedreht. Doch es fiel ein zweiter Schuss, dann ging der Angeklagte weg und holte einen Hammer.
„Wollte Ihr Vater Ihren Onkel töten?“ – „Ja“
Genaues konnte der Sohn dazu nicht sagen, denn „wir haben die Möglichkeit genützt, um zu fliehen“. Die Mutter und die beiden Kinder stiegen ins Auto und fuhren weg. „Glauben Sie, dass Ihr Vater Ihren Onkel töten wollte?“, wurde der Jugendliche gefragt. „Ja, das glaube ich“, antwortete der Sohn ohne zu zögern. Die Verhandlung wurde am Nachmittag vertagt.
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