Alkofahrt vor 2 Jahren

Polizei-Video zeigt betrunkenen Justin Timberlake

Adabei Österreich
22.03.2026 10:09
Porträt von krone.at
Von krone.at

Zwei Jahre nach der Alkoholfahrt von Justin Timberlake (45) hat die Polizei ein Video der Festnahme veröffentlicht. Die von mehreren US-Medien verbreitete Aufnahme zeigt den Sänger etwa bei einem Geradeaus-Gehtest, bei dem er auf einer imaginären Linie laufen soll. Der Sänger muss auch auf einem Bein balancieren. Dabei gerät der Popstar immer wieder aus dem Gleichgewicht.

Gegenüber der Polizei sagt er, er sei nervös und die Tests seien „ziemlich schwierig“. Die Polizisten legen ihm dann Handschellen an. Eine Frau, die sich gegenüber der Polizei als eine Freundin Timberlakes identifiziert, versucht, die Beamten noch zu überzeugen, den Sänger nicht festzunehmen, ohne Erfolg.

Timberlake hatte zuvor versucht, die Veröffentlichung der per Körperkamera der Polizei gemachten Aufnahme zu verhindern, wie eine Anwältin der Gemeinde Sag Harbor bestätigte.

Der Vorfall trug sich Mitte Juni 2024 in Sag Harbor in den Hamptons, etwa 150 Kilometer östlich der Millionenmetropole New York, zu. Timberlake wurde wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet. Laut einem Polizeibericht versäumte er es unter anderem, an einem Stoppschild anzuhalten.

Ein Beamter sagte laut einem Gerichtsdokument, Timberlakes Atem habe stark nach Alkohol gerochen. Der Popsänger sei unsicher auf den Beinen gewesen. Vor Gericht hatte sich Timberlake später schuldig zu dem Vorwurf der Trunkenheit am Steuer bekannt.

Der „Mug Shot“ aus dem Jahr 2024 ging um die Welt.
Der „Mug Shot“ aus dem Jahr 2024 ging um die Welt.(Bild: APA/Getty Images via AFP/GETTY IMAGES/Handout)

Laut dem Sender CNN musste der Musiker dafür 25 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 500 Dollar Strafe zahlen. Außerdem sollte ihm sein Führerschein für 90 Tage entzogen werden. Der damals von der Polizei veröffentlichte sogenannte „Mug Shot“, das Polizeifoto des ernst in die Kamera schauenden Weltstars in Gewahrsam, verbreitete sich im Internet viral.

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