Lärmbelästigung

Im Taxi zu laut telefoniert: Geldstrafe für Lenker

Salzburg
21.03.2026 09:00

Ein kurioser Fall von Lärmbelästigung beschäftigte in Salzburg das Gericht: Ein Taxifahrer brüllte während eines Telefonats bei offenem Seitenfenster in sein Handy. So lautstark, dass die Polizei kam. Ein Anrainer hatte sich vom Lärm gestört gefühlt. Der Chauffeur muss zahlen.

Wer kennt sie nicht? Jene Menschen, die in der Öffentlichkeit – ob im Park, im Bus oder an der Kassa des Supermarktes – lautstark in ihr Handy schreien und mit dem Lautsprecher telefonieren. Dass dies auch als Lärmbelästigung gelten und zu einer Geldstrafe führen kann, zeigt ein aktueller Fall am Salzburger Landesverwaltungsgericht.

Sieben Minuten langes Telefonat im Auto
Am 15. September 2025 parkte ein Taxifahrer sein Auto am Taxistandplatz in der Scherzhauserfeldstraße im Stadtteil Lehen. Es war gegen 21.10 Uhr, als er mit geöffnetem Seitenfenster zu telefonieren begann – und dazu die Lautsprecherfunktion seines Smartphones nutzte. Sieben Minuten dauerte das Telefonat laut der Anrufliste.

Der Berufsfahrer schrie dabei derart laut in sein Handy, dass sogar eine Polizeistreife kam. Ein Anrainer aus dem dritten Stock des daneben liegenden Wohnhauses hatte die Lärmbelästigung angezeigt. Und der Nachbar merkte an, dass es dort schon öfter zu Ruhestörungen in den Abendstunden durch wartende Taxifahrer gekommen war.

Gericht verwarf Beschwerde des Taxlers
Der Chauffeur bekam Tage später Post: 90 Euro Geldstrafe wegen Lärmerregung nach dem Paragraf 28 des Landessicherheitsgesetzes – bis zu 500 Euro wären dem Strafrahmen nach möglich. Dagegen legte der Taxifahrer Beschwerde am Verwaltungsgericht ein. „Der Zeuge und Anrainer hatten glaubhaft geschildert, dass der Beschuldigte durch sein übermäßig lautes und längeres Telefonieren vor dem Wohnobjekt einen ungebührlichen und störenden Lärm verursacht hat“, stellte das Gericht fest und verwarf die Beschwerde. 

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