In der „Siechen- und Irrenanstalt“ wurden in der NS-Zeit Hunderte Menschen getötet – am 20. März 1946 standen die Täter im ersten Euthanasieprozess der Nachkriegszeit vor Gericht: Primar Franz Niedermoser und zwölf Pflegekräfte mussten sich wegen hundertfachen Massenmordes verantworten. Die Urteile sorgen heute für Empörung
Vor 80 Jahren begann am Landesgericht Klagenfurt der erste Volksgerichtsprozess zur Ahndung von NS-Verbrechen: Es ging um „die Todeskammer in der Siechenanstalt“, wie die Zeitung „Neues Österreich“ damals schrieb. Primar Dr. Franz Niedermoser und zwölf Pfleger mussten sich für die Tötung von bis zu 900 Patienten verantworten – unter den Opfern waren auch behinderte Kinder, die wie andere Pflegebedürftige großteils mit Morphium oder einer Überdosis an Schlafmitteln ermordet wurden.
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