Wäre der Tod eines 23-jährigen Wieners verhinderbar gewesen? Der Vorsitzende der Fachgruppe Suizidprävention im Strafvollzug, Patrick Frottier, zeigt in seinem Gutachten gravierende Fehler auf, die während dessen U-Haft in der Justizanstalt Josefstadt passiert sind.
„Es besteht dringender Handlungsbedarf. Thomas geht es gar nicht gut. Er hat uns wiederholt gesagt, dass er komplett am Ende ist und eine Psychiaterin sehen möchte“, schrieb die Mutter des 23-jährigen Thomas (Name geändert) am 7. Mai an die Justizanstalt Josefstadt. Ihr Sohn höre nach wie vor fünf Stimmen in seinem Kopf und halte dies nicht mehr aus. Und weiter: „Es besteht die Gefahr, dass er sich selbst etwas antun wird.“
„Mehr kann ich leider nicht machen“
Tags darauf antwortet eine Mitarbeiterin der Justizanstalt wie folgt: „Ich habe ihre E-Mail umgehend an die Ärzte und Psychologen weitergeleitet. Ebenfalls habe ich die Abteilungsbeamten informiert, dass sie aufmerksamer sein sollen. Mehr, als die Ärzte umgehend zu informieren, kann ich leider nicht machen.“
Zwei Tage später beging der junge Wiener in seinem Haftraum in der Justizanstalt Suizid – die „Krone“ berichtete. Jetzt steht das für die Justizanstalt verheerende Gutachten in dem Fall, erstellt vom renommierten Psychiater Patrick Frottier. „Die zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie die Informationen aus der Suizidreflexion machen deutlich, dass Herr M. schwerwiegende persönliche Risikofaktoren für die Begehung eines Suizides aufwies“, schreibt Frottier darin.
Die erhöhte Suizidgefahr aufgrund der schweren psychischen Störung sei bekannt gewesen, habe aber offenbar keine Berücksichtigung bei der Einschätzung bei der Aufnahme gefunden. Der junge Mann war nach strafbaren Handlungen infolge eines psychotischen Schubs im April in Untersuchungshaft genommen worden – und wurde im Normalvollzug untergebracht. Auch nachträgliche Informationen durch die Familie und eine Psychotherapeutin hätten keine Verlegung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum oder auf die Krankenstation bewirkt.
Die Republik hat eine Entschädigung für die Hinterbliebenen abgelehnt, da „die Voraussetzungen für die Klinik nicht gegeben waren“. Das ist unbegreiflich!

Sebastian Lesigang vertritt den Vater
Bild: zVg
Fehlende Intervention des Psychologischen Dienstes
Frottier spricht sogar von einem „Hochrisikofall für einen Suizid“. Trotzdem habe es keinen dokumentierten Kontakt mit dem Psychologischen Dienst gegeben: „Angesichts der Grunderkrankung und den Interventionen von Familie und justizfernen Ärzten nicht nachvollziehbar.“ Und weiter: „Der Verbleib im Mehr-Personen-Haftraum als Einzelmaßnahme war jedenfalls nicht ausreichend, um den Suizid zu verhindern.“ Vertiefende suizidpräventive Maßnahmen seien nicht gesetzt worden. Bedrückendes Fazit des Gutachters: „Die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen in der Justizanstalt Josefstadt ist nicht ausreichend.“
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