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Zehn Jahre drohen

Nach Straftat: Muss Mörder wieder ins Gefängnis?

Steiermark
17.03.2026 09:00

Grauenhaft: Im Jahr 2002 schlug ein Busfahrer 35-mal mit einem Fleischerbeil auf eine Grazer Pensionistin ein und rammte ihr eine Schere in die Brust – nur, um an ihre Sparkonten zu kommen! Nach 17 Jahren Haft wurde er aus der Grazer Karlau entlassen – und kürzlich erneut wegen Kinderpornos verurteilt. Jetzt stellt sich die Frage, ob er erneut für zehn Jahre in Haft muss oder in Freiheit bleiben darf.

Voller Sorge rief eine Grazerin im Dezember 2002 die Schwester ihrer Freundin (74) an, weil sie die 74-Jährige nicht mehr erreichen konnte. Kurz darauf führte die Polizei mit der Feuerwehr in der Grazer Wohnung eine Türöffnung durch – und entdeckte die übel zugerichtete Leiche von Hermine M. Ein Jahr später musste sich ein Buslenker vor dem Geschworenengericht in Graz für die Tat verantworten. Er kannte das Opfer, drang in dessen Wohnung ein, schlug 35-mal mit einem Fleischerbeil auf die Pensionistin ein und rammte ihr dann auch noch eine Schere in die Brust, um anschließend mit mehreren Sparbüchern das Weite zu suchen. „Lebenslang“ hieß es schlussendlich, seine Haft verbüßte er in der Grazer Karlau.

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