Weil sie sich ein fremdes iPhone erschlichen und weiterverkauft hatte, musste sich eine dreifache Mutter in Innsbruck vor Gericht verantworten. Dort schrammte die junge Frau nur knapp am Gefängnis vorbei – dennoch flossen Tränen.
Die arbeitslose 27-Jährige fand vor mehr als einem Jahr einen Abholschein der Post in ihrem Briefkasten – das Paket war aber nicht an sie adressiert. Dennoch gab sich die junge Tirolerin gegenüber einem Postbeamten als rechtmäßige Empfängerin aus. Sie unterschrieb mit falschem Namen die Empfangsbestätigung und nahm das Mobiltelefon im Wert von rund 1150 Euro an sich. „Ich habe das Gerät kurz darauf am Innsbrucker Hauptbahnhof für 800 bis 900 Euro weiterverkauft“, gestand die Angeklagte.
Viele Chancen bekommen Sie nicht mehr.

Richterin Helga Moser
Bild: Christof Birbaumer
Dass ihr bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohten, war der 27-Jährigen offenbar nicht bewusst. Unter Tränen bat sie Richterin Helga Moser, sie nicht ins Gefängnis zu schicken. „Viele Chancen bekommen Sie nicht mehr“, betonte die Strafrichterin, ließ jedoch Milde walten.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Über die Angeklagte, die bereits wegen Diebstahls von Kinderschuhen und Kleidung beim Bezirksgericht zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden war, wurde eine zur Hälfte bedingte Zusatzstrafe von 800 Euro verhängt. Sie nahm das Urteil sofort an, es ist aber noch nicht rechtskräftig.
Übrigens: Das nagelneue Handy konnte inzwischen der Besitzerin übergeben werden.
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