Je smarter, desto besser - so handhaben es zumeist die Technikfreaks. Eine smarte Türklingel mit Bildübertragung und Videoüberwachung gehört da für viele einfach dazu. Die rechtliche Lage dazu ist allerdings nicht ganz so einfach und eindeutig: Wir haben nachgefragt, wie das mit der Überwachung durch den Nachbarn rechtlich aussieht.
Dass man bei Überwachungskameras aufpassen muss, wie und was sie aufnehmen - erlaubt ist nämlich lediglich das eigene Grundstück bzw. die eigene Haustüre -, wissen hierzulande schon die meisten: „Aus § 16 ABGB, wonach jeder Mensch angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte habe, wird ein allgemeines Recht jedes Menschen auf Achtung seines Privatbereichs und seiner Geheimsphäre abgeleitet“, erklärt Jurist Martin Bleckmann.
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