Messertat in Innsbruck

Nach 23.15 Uhr rückte der Ehemann zum Morden aus

Tirol
16.03.2026 16:00

Die Tötung einer dreifachen Mutter in Innsbruck schockt das ganze Land. Der Ehemann hat laut Polizei mit einem Küchenmesser zugestochen. Dabei hätte er sich der Frau eigentlich gar nicht nähern dürfen. Die Ermittler vom LKA Tirol können inzwischen den Todeszeitpunkt eingrenzen. Indes wird der Ruf nach Fußfessel für Gefährder laut.

Eine 37-Jährige wurde am Sonntag von ihrem Ehemann (31) mit einem Küchenmesser kaltblütig erstochen, danach tötete er sich selbst. Rund um diesen brutalen Fall sind noch immer viele Fragen offen.

Erste neue Erkenntnisse gaben die Ermittler am Montag der „Krone“ preis. „Am Vorabend geriet das Paar in der gemeinsamen Wohnung lautstark aneinander, die Polizei wurde verständigt. Beamte nahmen den Mann – einen Türken – fest sowie mit und sprachen um 23.15 Uhr ein Annäherungs- und Betretungsverbot gegen ihn aus. Danach ließen sie ihn gehen“, sagt Philipp Rapold, stellvertretender Leiter des LKA Tirol.

Der Ehemann hielt sich aber nicht an das Verbot, kehrte zurück und verschaffte sich gewaltvoll Zutritt zur Wohnung. Die Situation eskalierte ...

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Beamte nahmen den Mann mit und sprachen um 23.15 Uhr ein Annäherungs- und Betretungsverbot gegen ihn aus. Um 9 Uhr fanden Polizisten die Leichen.

Chefermittler Philipp Rapold, LKA Tirol

„Die Frau wollte fliehen“
Als Polizeibeamte der 37-Jährigen am nächsten Morgen um 9 Uhr einen Kontrollbesuch abstatten wollten, fanden sie zwei Leichen im Stiegenhaus. „Die Frau wollte fliehen“, klärt Rapold auf. Die Tat dürfte sich zwischen Mitternacht und 9 Uhr abgespielt haben. Eine Obduktion wird für Klarheit sorgen, das Ergebnis stand am Montagnachmittag aber noch aus. Seit einem Jahr spielte laut dem Chefermittler innerhalb dieser Ehe Gewalt eine Rolle.

Daten und Fakten

  • Im Jahr 2024 wurden in Österreich etwa 14.600 Betretungs- und Annäherungsverbote (Wegweisungen) wegen Gewalt in der Privatsphäre verhängt.
  • Allein in Tirol waren es im Jahr 2024 exakt 918 Fälle, ein Jahr davor 945.
  • In etwa 20 Prozent der Fälle wird laut Polizei eine Missachtung des Verbots festgestellt.
  • Die weggewiesene Person (Gefährder) darf die „Schutzwohnung“ samt einem Bereich im Umkreis von hundert Metern zur Wohnung nicht betreten. Auch zur gefährdeten Person muss ein Abstand von mindestens hundert Metern eingehalten werden.
  • Ein Betretungs- und Annäherungsverbot endet zwei Wochen nach seiner Anordnung. Unter bestimmten Umständen wird das Verbot verlängert.
  • Hält sich ein Gefährder nicht an das Verbot, drohen Geldstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen.
  • Wegweisungen werden von der Polizei ans Gewaltschutzzentrum gemeldet. 

Politikerinnen stellen klare Forderungen
Es ist ein Fall, der kaum jemanden kalt lässt. Auch die Politik zeigt sich betroffen. „Es müssen alle Optionen ausgeschöpft werden, um betroffenen Frauen zu helfen. Neben der Wegweisung etwa auch die Verhängung der U-Haft bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und das digitale Tracking von Hochrisikotätern“, sagen Justizministerin Anna Sporrer und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (beide SPÖ).

Den Vorstoß zur Einführung einer elektronischen Fußfessel für Gefährder befürwortet Tirols Landesrätin Eva Pawlata (SPÖ). „Diese kann helfen, Frauen besser zu schützen und frühzeitig einzugreifen, bevor Gewalt eskaliert.“ Von „gefährlichen Lücken“, die der Gewaltschutz in Österreich nach wie vor habe, spricht hingegen Nationalratsabgeordnete Meri Disoski, Frauensprecherin der Bundes-Grünen.

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