Der Amoklauf eines Kroaten (34) erschütterte am Wochenende das ganze Land. Es war nicht sein erstes Verbrechen, und auch nicht seine erste Messerstecherei: Erstmals war er 2010 – damals noch unter dem Jugendstrafrecht – wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Zuletzt hatte er 2017 zugestochen.
Für den 34-jährigen Kroaten, der am späten Samstagnachmittag auf der Landstraße in Linz ein Blutbad angerichtet hatte, infolgedessen ein Afghane (26) sterben musste, hat die Staatsanwaltschaft Linz am Montagvormittag die Untersuchungshaft beantragt. Der Haftrichter hat nun 48 Stunden Zeit, eine Entscheidung zu fällen. Ermittelt wird wegen Mordes und Mordversuchs.
Erste Strafe als junger Erwachsener
Insgesamt hat der 34-Jährige vier Vorstrafen – die erste bekam er schon 2010, als er noch als junger Erwachsener vom milderen Jugendstrafrecht profitierte. Damals hatte der Verdächtige für eine absichtliche schwere Körperverletzung eine teilbedingte Haftstrafe aufgebrummt bekommen, war aber nach der Verhandlung freigekommen, weil er den unbedingten Teil seiner Strafe bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte.
2017 bereits zugestochen
Es folgten weitere Verurteilungen wegen kleinerer Delikte: „Er ist noch zweimal wegen Drogen- und Vermögensdelikten zu Geldstrafen verurteilt worden, bevor er 2018 das bislang letzte Mal vor Gericht stand“, so Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Linzer Staatsanwaltschaft. Damals war der Kroate nämlich für eine absichtlich schwere Körperverletzung aus dem Jahr 2017 zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, weil er einem ihm unbekannten Mann ein Messer in den Bauch gerammt hatte. Seither sei er aber nicht mehr aufgefallen.
2010 wurde der Täter erstmals verurteilt. Damals bekam er noch nach dem Jugendstrafrecht eine teilbedingte Haftstrafe und ging nach der Verhandlung frei.

Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz
Bild: Kerschbaummayr Werner
Bluttest und psychiatrisches Gutachten sollen kommen
Ein von der Polizei unmittelbar nach der Festnahme durchgeführter Drogenschnelltest hatte positiv auf Kokain und Benzodiazepine angeschlagen, außerdem war der Kroate leicht alkoholisiert. Man wisse aber nie, wie zuverlässig der wirklich sei, weshalb die Staatsanwaltschaft wohl einen Bluttest anordnen wird. Außerdem soll ein psychiatrisches Gutachten seinen geistigen Zustand klären: „Der 34-Jährige behauptet, an Schizophrenie zu leiden. Ob das diagnostiziert ist, ob er jemals in Behandlung war oder die Krankheit erfunden ist, muss ein Gutachten klären“, führt Breiteneder aus.
Tatwaffe frisch gekauft?
Die Tatwaffe sei wie berichtet ein handelsübliches Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zwölf bis 15 Zentimetern gewesen. Der Mordverdächtige hatte bei seiner Festnahme auch noch ein zweites Messer bei sich, beide Klingen habe er laut eigener Aussage unmittelbar vor der Tat erworben.
Mord und Mordversuch
Auch sein jüngeres Opfer, der 24-jährige Afghane, konnte am Sonntagabend nicht einmal 24 Stunden nach seiner lebensrettenden Notoperation erstmals einvernommen werden, neue Erkenntnisse brachte das Gespräch aber nicht zutage. Die polizeilichen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
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