Ein früherer Funktionär des Vorarlberger Fußballbundesligisten SCR Altach hat heimlich junge Spielerinnen in den Umkleiden und beim Duschen gefilmt. Am Montag wurde er dafür am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haft von sieben Monaten und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt.
Vor dem Verhandlungssaal drängen sich Zuschauerinnen und Zuschauer, viele finden keinen Platz mehr. Verhandelt wird ein Fall, der weit über juristische Fragen hinausgeht: Der Angeklagte soll über Jahre hinweg junge Spielerinnen heimlich gefilmt haben – in Umkleiden, Fitnessräumen und weiteren Orten in Vorarlberg.
Insgesamt 16 Mädchen und junge Frauen werden als Opfer geführt. Am Ende des Verfahrens fällt das Urteil: sieben Monate Freiheitsstrafe bedingt, dazu eine Geldstrafe von 1200 Euro sowie eine Entschädigung von 625 Euro pro Opfer. Richterin Franziska Klammer spricht von einem „massiven Vertrauensbruch“. Der Zweck des Strafverfahrens sei aber nicht Vergeltung, sondern Prävention – „damit so etwas nicht mehr geschieht“.
„Keine Ahnung, wie die Bilder auf mein Handy gelangt sind“
Die Anklage umfasst mehrere Delikte, darunter unbefugte Bildaufnahmen sowie den Besitz bildlich sexualbezogener Darstellungen Minderjähriger. Laut Strafantrag soll der Angeklagte 188 Bild- und Videodateien gespeichert haben. Er weist zentrale Vorwürfe zurück: „Ich habe keine Erklärung, wie diese Bilder auf mein Handy gelangt sind.“ Inhalte auf einem Laptop habe er versehentlich heruntergeladen und sofort gelöscht.
In Teilen folgt das Gericht dieser Darstellung: Für drei Bilder am Handy wird ein bedingter Vorsatz angenommen, hinsichtlich der Laptop-Dateien erfolgt ein Freispruch „im Zweifel für den Angeklagten“. Unstrittig bleibt jedoch, dass der Mann Zahlungen an einen Streamingdienst im Darknet leistete – zehn US-Dollar für ein Probeabo, später 180 Dollar für ein Premiumangebot. Die Staatsanwältin sieht darin ein klares Indiz für ein aktives Interesse an illegalem Material. Zudem steht der Vorwurf im Raum, der Angeklagte habe auf Basis der heimlichen Filmaufnahmen selbst entsprechendes Material herstellen wollen.
Bewegende Stellungnahmen der Opfer
Besonders eindringlich wirken die verlesenen Stellungnahmen der Spielerinnen. „Unsere Kabine war unser Zuhause“, heißt es darin. Der Mann auf der Anklagebank sei Teil des Vereins gewesen, habe Vertrauen geschaffen – und dieses zerstört. Viele Betroffene berichten von Ängsten in öffentlichen Duschen, von Misstrauen und dem Gefühl, selbst private Räume nicht mehr unbeschwert nutzen zu können. „Seit Monaten haben wir eine Medienpräsenz, nach der niemand strebt“, schreiben sie und schildern verletzende Kommentare und anhaltende Unsicherheit.
„Neigung zum heimlichen Filmen“
Die Opferanwälte fordern eine höhere Entschädigung und betonen zugleich, dass Geld allein den Schaden nicht ausgleichen könne. Der Verteidiger verweist dagegen auf einen angebotenen finanziellen Teilausgleich von 10.000 Euro und appelliert für einen raschen Abschluss des Verfahrens. Sein Mandant habe sich in Therapie begeben und erkenne seine „Neigung zum heimlichen Filmen“ an. Eine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte könne ausgeschlossen werden, die Daten seien beschlagnahmt und vernichtet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit angemeldet hat.
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