Verwahrloste Rinder, vernachlässigte Ziegen und ein todkranker Kater ohne Hilfe: Wegen massiver Tierquälerei saß ein 53-jähriger Landwirt jetzt in Innsbruck vor Gericht. Der Mann kam mit einem blauen Auge davon.
Es waren offenbar schockierende Zustände, die im Sommer des Vorjahres auf einem Bauernhof im Bezirk Kitzbühel ans Tageslicht kamen – und die einen 53-jährigen Landwirt nun wegen massiver Tierquälerei auf die Anklagebank des Landesgerichts Innsbruck brachten.
Kater, Ziegen und mehrere Rinder verwahrlost am Hof
Unter anderem soll der Angeklagte trotz Kenntnis des schlechten Gesundheitszustands seines 17 Jahre alten und an einer Tumorerkrankung leidenden Katers keine tierärztliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Auch ein notwendiges Einschläfern des Tieres unterblieb – unnötige Qualen waren laut Strafantrag die Folge.
Die Amtstierärztin hat bei einer Nachschau kurz vor Weihnachten keine einzige Beanstandung mehr gehabt.
Der Verteidiger des Angeklagten
Doch damit nicht genug: Über Monate hinweg soll der Bauer auch die Klauenpflege seiner drei Ziegen vernachlässigt haben. Die Folge waren schmerzhaft angewachsene Klauenhörner. Auch seine sieben Jungrinder ließ der Mann offenbar völlig verwahrlosen. Aufgrund mangelhafter Stall- und Fellpflege waren die Tiere im Hinterviertel hochgradig mit Kot verklumpt. Laut der Staatsanwaltschaft führte dies zu Haarverlust, einer massiven Störung der Thermoregulation und dazu, dass die Tiere ihre Fellpflege nicht mehr selbst durchführen konnten.
Angeklagte übernahm volle Verantwortung
„Ich übernehme die volle Verantwortung für alle Vorwürfe, die im Strafantrag stehen“, versuchte der Angeklagte gar nicht erst, um den heißen Brei herumzureden. Die Zustände am Hof haben sich im vergangenen halben Jahr jedoch offensichtlich massiv verbessert. „Die Amtstierärztin hat bei einer Nachschau kurz vor Weihnachten keine einzige Beanstandung mehr gehabt“, betonte der Verteidiger des 53-Jährigen.
Der Richter bot dem Landwirt auch deshalb eine Diversion an. Der Angeklagte, der auch Ferienwohnungen vermietet, muss eine Geldbuße von 4650 Euro samt Gerichtskosten zahlen und bleibt ohne Vorstrafe.
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