Mildes Urteil

Kokaindealer kommt mit 150 Euro Geldbuße davon

Vorarlberg
20.01.2026 17:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Glück hatte ein 27-jähriger Syrer im Prozess am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg. Der wegen Suchtgifthandels angeklagte Arbeiter wurde nicht verurteilt, sondern lediglich mit einer Geldbuße belegt.

Mit einer vergleichsweise milden Sanktion endete am Landesgericht ein Verfahren gegen einen 27-jährigen Syrer, dem der Verkauf von Kokain zur Last gelegt worden war. Ausschlaggebend dafür war sein umfassendes Geständnis. „Aufgrund Ihrer Geständigkeit sah das Gericht keine schwere Schuld“, begründete Richter Theo Rümmele den Beschluss.

Das Urteil: eine Geldstrafe von lediglich 150 Euro an den Bund. Die Staatsanwaltschaft hatte dem bislang unbescholtenen Mann vorgeworfen, zwischen Ende 2021 und Sommer 2023 mehrfach Kokain an verschiedene Abnehmer verkauft zu haben. Die Anklage ging von einer Gesamtmenge von knapp 50 Gramm aus – ein Umfang, den der Angeklagte bereits bei seiner polizeilichen Einvernahme eingeräumt hatte.

Regelmäßig Cannabis konsumiert
Damals erklärte er jedoch, den gesamten Erlös an einen anderen Dealer weitergegeben zu haben. Diese Darstellung erwies sich im Prozess als nicht haltbar. Vor Gericht räumte der Arbeiter schließlich ein, für seine Tätigkeit als Drogenkurier insgesamt 300 Euro erhalten zu haben.

Zudem bekannte er, über einen Zeitraum von fünf Jahren regelmäßig Cannabis konsumiert zu haben. Den letzten Joint habe er im Oktober des vergangenen Jahres geraucht. Obwohl dem 27-Jährigen dank einer außergerichtlichen Einigung ein Eintrag im Strafregister erspart blieb, ist das Verfahren damit noch nicht abgeschlossen.

Auf Anordnung des Richters soll nun ein Amtsarzt klären, ob eine Suchtmittelabhängigkeit vorliegt. Sollte sich eine solche bestätigen, entscheidet das Gericht über eine verpflichtende Therapie. Der Angeklagte hat seine Zustimmung dazu bereits erklärt. Bis das medizinische Gutachten vorliegt, ist das auf unbestimmte Zeit Verfahren vertagt.

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