Benachteilgung?

Kritik am Umgang mit Häftlingen aus Liechtenstein

Vorarlberg
19.01.2026 17:00
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

In Liechtenstein gibt es kein Gefängnis, das für den Strafvollzug geeignet ist – wer zu einer Haftstrafe verdonnert wird, muss diese in Österreich absitzen. Allerdings regt sich jetzt in Fürstentum Kritik am Umgang mit liechtensteinischen Straftätern.

Die Praxis, liechtensteinische Kriminelle in österreichischen Gefängnissen unterzubringen, besteht seit dem Jahr 1983. Damals wurden per Staatsvertrag die Modalitäten für diese doch recht ungewöhnliche Form bilateraler Nachbarschaftshilfe festgehalten. Der Deal ist im Grunde simpel: Österreich nimmt die Häftlinge auf und garantiert zudem die Gleichstellung in rechtlichen Belangen, das Fürstentum wiederum entschädigt die Republik finanziell – im Jahr 2024 waren es immerhin rund 770.000 Euro.

Glücklich scheint man im Kleinstaat mit der Umsetzung allerdings nicht zu sein. Wie die Liechtensteiner Tageszeitung „Vaterland“ berichtet, gäbe es in der Praxis immer wieder Probleme – das gelte insbesondere für den Bereich der Resozialisierung.

Kein Liechtensteiner in der Justizanstalt Feldkirch
So würden etwa die liechtensteinischen Straftäter in der Regel fernab ihrer Heimat inhaftiert werden, was den Kontakt zur Familie erschwere. Zudem seien Freigänge selten, auch bei der beruflichen Vorbereitung gäbe es gravierende Mängel. Emotional aufgeheizt worden ist aktuelle Diskussion durch den Suizid eines Liechtensteiners in einem österreichischen Gefängnis kurz vor Weihnachten.

Aktuell sitzen sieben liechtensteinische Staatsbürger in einem österreichischen Häfen – davon ist kein einziger in der Justizanstalt Feldkirch, die nur wenige hundert Meter von der liechtensteinischen Grenze entfernt liegt, inhaftiert. Noch vor wenigen Jahren war das anders. Da die einzige Justizanstalt in Vorarlberg keine Kapazitäten mehr hatte, ist man seit dem Frühjahr 2024 dazu übergegangen, Liechtensteiner bevorzugt in der Justizanstalt Innsbruck unterzubringen – doch selbst das ist nicht immer möglich, teils müssen Straftäter aus dem Fürstentum in Stein oder Sankt Pölten einsitzen. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass es in Österreich kein Anrecht auf eine „heimatnahe“ Inhaftierung gibt.

Erste Adresse für den Strafvollzug für Liechtensteiner Kriminelle ist seit dem Frühjahr 2024 die ...
Erste Adresse für den Strafvollzug für Liechtensteiner Kriminelle ist seit dem Frühjahr 2024 die Justizanstalt Innsbruck.(Bild: Christof Birbaumer)

Justizministerium weist die Kritik zurück
Seitens des Justizministeriums wird daher betont, dass die Häftlinge aus Liechtenstein gleich behandelt würden wie österreichische. Auch den Vorwurf, in Sachen Resozialisierung nicht sonderlich bemüht zu sein, lässt man nicht gelten. So überstelle man die Liechtensteiner Häftlinge für den sogenannten „Entlassungsvollzug“ zu einem Gutteil in die Schweizer Justizanstalt Saxerriet im Kanton St. Gallen, um eine heimatnahe Unterstützung zu gewährleisten – dies sei im Übrigen auch so mit dem Fürstentum vereinbart worden. Generell kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Debatte in Liechtenstein von einer gewissen Scheinheiligkeit getragen wird. Denn Tatsache ist, dass im Fürstentum selbst nie großen Wert auf eine entsprechende Häftlingsunterbringung gelegt wurde.

Ewiges Provisorium statt nachhaltiger Lösung
Die einzige Haftanstalt in Vaduz ist 1991 als reines Untersuchungsgefängnis eröffnet worden, für den Strafvollzug war der Bau nie vorgesehen. Zwischenzeitlich ist man allerdings dazu übergegangen, dort auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren zu vollziehen – eben um einheimischen Häftlingen die Pflege ihrer Sozialkontakte zu erleichtern. Von diesem Provisorium verabschiedete man sich schließlich Ende 2017, da internationale Standards bei der Unterbringung nicht mehr erfüllt werden konnten – seit Anfang 2018 werden Haftstrafen nur noch in Österreich abgesessen. Und warum Österreich und nicht die Schweiz? Das hat mit dem liechtensteinischen Strafrecht zu tun: Dieses ist nämlich annähernd eins zu eines vom österreichischen Vorbild abgeschrieben worden.

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