Wissen Sie, dass ein einziger Organspender bis zu acht Menschen das Leben retten kann? Und dazu braucht man sich nicht einmal besonders viel Mühe geben: Angesichts des „Europäischen Tags der Organspende“ am 9. Oktober schauen wir uns an, wie die rechtliche Lage in Österreich aussieht.
Für die Hinterbliebenen eines Verstorbenen ist es oft „ein letzter Akt der Liebe und Solidarität“, für manche auch ein kleiner Trost – und für schwerkranke Patienten die letzte große Hoffnung, betont die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) angesichts des „Europäischen Tags der Organspende“ (9. Oktober).
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.