Seit Dienstag ist der 2023 verurteilte Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister im forensisch-therapeutischen Zentrum am Mittersteig in Wien untergebracht. Wie die „Krone“ berichtete, wurde der 45-Jährige in München in flagranti beim Kokain-Konsum ertappt und später festgenommen. Sein Anwalt Rudolf Mayer hat ihn am Donnerstag besucht.
„Mein Mandant ist am Boden zerstört, dass er – wie er selbst sagt – so dumm war“, berichtet Mayer nach dem Treffen mit Florian Teichtmeister in der Justizanstalt. „Er bedauert den einmaligen Rückfall nach mehrjähriger Abstinenz, wo er auch keinen Tropfen Alkohol getrunken hat, zutiefst“, so der Anwalt. Es sei ein steiniger Weg, von einer Sucht loszukommen.
Alkohol ließ Hemmschwelle fallen
Wie die „Krone“ erfahren hat, wurde das Alkoholverbot, das dem 45-Jährigen beim Prozess um Zigtausende Kindesmissbrauchsdateien am 5. September 2023 unter anderem auferlegt worden war, im April 2025 aufgehoben. Laut Mayer habe Teichtmeister unterschätzt, dass Alkoholkonsum auch die Hemmschwelle, wieder zur Droge zu greifen, senkt. Am Oktoberfest soll diese im Rausch schließlich gefallen sein. Am Wiesn-Klo zog sich der frühere Burgschauspieler eine „Line“ Kokain in die Nase, das Aufziehen hörte ein Polizist in der Nebenkabine, der Teichtmeister daraufhin sofort visitierte und 0,88 Gramm Kokain sicherstellte.
Teichtmeister „hat Leben im Griff und sich verlobt“
Ein einmaliger Rückfall, beteuert Mayer: „Mein Mandant hat sein Leben im Griff und sich Mitte September verlobt“, sagt er. Jetzt sei die Angst groß, dass er durch den Vorfall alles zerstört hat. Denn Teichtmeisters Probezeit wurde bei der bedingten Verurteilung und der bedingten Einweisung 2023 auf fünf Jahre festgesetzt.
Aufhebung der bedingten Strafe droht
In der Justizanstalt bekam er bereits Besuch von einem Anstaltspsychiater, demnächst wird ihn Gerichtspsychiater Peter Hofmann befragen. Dessen Gutachten wird mit ausschlaggebend sein, ob dem gefallenen Ex-TV-Kommissar aus „Die Toten von Salzburg“ eine längere Anstaltsunterbringung und die Verbüßung der damals verhängten zweijährigen Freiheitsstrafe im Gefängnis droht – wo Täter, die wegen Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen verurteilt wurden, in der Gefängnishierarchie die unterste Stufe einnehmen.
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