Afghane darf bleiben
Großbritannien erkennt Atheismus als Asylgrund an
Der Afghane war bereits im Jahr 2007 im Alter von 16 Jahren infolge eines Konfliktes mit seiner Familie nach Großbritannien geflüchtet und hatte sich vom muslimischen Glauben seiner Kindheit gelöst. Weil seine Aufenthaltsbewilligung 2013 abgelaufen war, ihm aber in seiner der alten Heimat Verfolgung und die Bestrafung mit dem Tode drohen würden, beantragte der Afghane Asyl aus religiösen Gründen.
Selber Schutz für Atheisten wie für religiöse Menschen
Der Mann hatte sich bei seinem Asylantrag von Rechtswissenschafts-Studenten der Universität Kent beraten lassen. "Wir haben argumentiert, dass ein Atheist demselben Schutz unterstehen sollte wie ein religiöser Mensch", sagte die Jus-Studentin Claire Splawn, die den Fall maßgeblich betreut hatte.
Der Islam spiele in der afghanischen Öffentlichkeit eine solch große Rolle, dass es einem Atheisten fast unmöglich sei, dort unbescholten zu leben, so die Argumentation der Juristen. Das Abfallen vom Glauben werde von der Scharia mit der Todesstrafe geahndet.
Juristin: "Wichtige Erkenntnis"
"Die Entscheidung ist eine wichtige Erkenntnis, dass auch ein Mangel des religiösen Glaubens eine ernstzunehmende philosophische Position darstellt", ergänzte Anwältin Sheona York, die das Projekt der Jus-Studenten beaufsichtigte.
Angaben der British Humanist Association (Vereinigung zur Förderung des Humanismus) zufolge dürfte es sich um den ersten positiven Asylbescheid in Großbritannien handeln, der auf nicht-religiösen Überzeugungen beruht.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.