Das Rätsel, ob ein Koma-Patient von seiner Lebensgefährtin beraubt wurde, bleibt ungelöst. Auch dem dritten Prozesstermin blieb die beschuldigte Frau (33) fern. Diesmal dürfte sie wenigstens einen Grund gehabt haben.
Womöglich täuscht der Eindruck, dass diese Frau der Justiz auf der Nase herumtanzt, aber: Am 17. März erschien die Angeklagte nicht am Landesgericht Eisenstadt. Einfach so. Tags darauf wird sie wohl in der „Krone“ gelesen haben, dass sie am 28. März daheim von der Polizei abgeholt werden wird – die Beamten standen vor der leeren Wohnung, auch der zweite Prozess-Termin fiel ins Wasser. Und gestern? Na, jetzt hat sie einen Liegegips! Vermutlich wünscht sich die 33-Jährige, dass sie bis zum Lebensende transportunfähig bleibt.
Was soll sie angestellt haben?
Und alles ist weg!
Ihr Lebensgefährte beklagt den Verlust von Bargeld, Wertgegenständen und der Bankomatkarte, mit der 3270 Euro behoben worden sind. Als das passiert sein soll, lag der Mann im Spital Oberpullendorf. Und zwar im Koma.
Bei der Polizei hatte die beschäftigungslose Burgenländerin, Mutter dreier Kinder, zu Protokoll gegeben, dass es sich bei den Einkäufen und Zahlungen im April 2024 „nur um Erledigungen im Auftrag ihres Freundes“ gehandelt habe.
Eine Anmerkung sei an dieser Stelle erlaubt: Jeder, der je im Koma gelegen ist: Hättet ihr damals Aufträge erteilen können? Na eben.
Selbst der Anwalt rätselt
Schon nach dem ersten Prozess-Versuch schüttelte der Pflichtverteidiger der Angeklagten den Kopf. „Ich hatte im Vorfeld mehrmals versucht, sie telefonisch zu erreichen. Nicht ein einziger Rückruf! Im Grunde habe ich mit ihr noch kein einziges Wort gesprochen.“
Und wie geht dieses Spielchen nun weiter? Vermutlich werden Polizisten im Krankenhaus sitzen und zuschauen, wenn der Liegegips aufgeschnitten wird. Und dann starten wir frohgemut den vierten Versuch.
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