Ein Deutscher nutzte eine Beziehung zu einem Burgenländer schamlos aus. Jetzt muss er vier Jahre in Haft verbringen.
Zwangsläufig bekommt man es im Urlaub oft mit Deutschen zu tun. Aber nicht alle reservieren um fünf Uhr Früh ihre Liegen am Pool mit einem Handtuch – es soll auch sympathische geben, wie den 31-Jährigen, der aus der U-Haft zum Prozess am Landesgericht Eisenstadt vorgeführt wird. Was hat der Mann denn verbrochen?
Ein Burgenländer lernte ihn fernab der Heimat kennen. Es entspann sich eine Freundschaft, weit weg der Sexualität. Der Deutsche übersiedelte nach Oberwart – was sind dagegen Berlin, Hamburg, München?
„Ich bin gar nicht gefahren“
Der Deutsche borgte sich dort von seinem Kumpel wenige Monate später das Auto aus. Es trudelte eine Verwaltungsstrafe wegen Geschwindigkeitsübertretung ein. Erst bezahlte der Deutsche, der eigentlich keinen Führerschein hat, die Rechnung in Höhe von 690 Euro – seine Freundin sei gefahren, er um Himmels Willen nicht. Dann flogen die Fäuste, als der Angeklagte sein Geld wieder haben wollte.
Immer mehr Forderungen
Zuvor soll der Deutsche gedroht haben, dass er „seine Freunde vorbeischicken“ würde, wenn nicht bezahlt würde. Der Burgenländer habe gewusst, so die Staatsanwältin, dass der Deutsche Mitglied eines Bikerclubs sei. Deshalb sei er mit der Urlaubsbekanntschaft zur Bank gefahren. 700 Euro mussten abgehoben werden. Und dann noch mehr Forderungen. Der Angeklagte soll den Burgenländer mit der Faust geschlagen und mit den Füßen getreten haben. Außerdem soll er ihm eine Gaspistole an die Schläfe und mit einem Messer gedroht haben, ihm in die Hand zu schneiden.
Körperliche Schäden
Drei gebrochene Rippen später, beraten die Schöffen ungewohnt lange und kommen zum Schluss, dass der 31-Jährige für längere Zeit weggesperrt gehört: Der Deutsche nimmt die vier Jahre unbedingte Haft ob seines Vorstrafenregisters an. Die Staatswaltschaft gibt keine Erklärung ab, das Urteil ist ergo nicht rechtskräftig.
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