13 Rippenbrüche und eine Lungenprellung: Diese Verletzungen trug ein Rentner unter anderem davon, nachdem ihn ein Bulgare in Bludenz (Vorarlberg) vom Gehsteig auf die Straße gestoßen hatte. Der Mann wurde von einem Auto erfasst. Am Dienstag hatte die Sache ein gerichtliches Nachspiel.
An den Vorfall vom 20. Mai in Bludenz kann sich das 54-jährige Opfer nicht mehr erinnern. Dass es nach den Folgen der feigen Attacke des Angeklagten überhaupt noch am Leben ist, grenzt allerdings an ein Wunder. Es ist kurz vor 13 Uhr, als es auf der St. Peter Straße in Bludenz zu der verhängnisvollen Begegnung zwischen dem Radfahrer und dem Fußgänger kommt. Als der Passant den Bulgaren darauf hinweist, dass das ein Gehsteig und kein Fahrradweg sei, geht der Getadelte auch schon auf den 54-Jährigen los: „Hast du ein Problem?“, fragt er und verpasst dem Opfer daraufhin eine saftige Ohrfeige.
Doch dem nicht genug. Im Anschluss versetzt er dem geschockten Frühpensionisten einen derart heftigen Stoß, dass dieser rücklinks auf die Fahrbahn fällt und von einem Auto erfasst wird. Das Opfer überlebt die Tragödie schwer verletzt. Neben zahlreichen Schürfwunden und Prellungen am ganzen Körper diagnostizieren die Ärzte bei dem Opfer auch eine Lungenprellung und 13 Rippenbrüche.
Ich habe auch Angstzustände und Probleme, nachts allein zu sein.
Der Frühpensionist beim Prozess
Entschuldigung abgelehnt
Auch Wochen nach dem schrecklichen Geschehen leidet der 54-Jährige unter starken Schmerzen und befindet sich in Physiotherapie. „Ich habe auch Angstzustände und Probleme, nachts allein zu sein“, erzählt der Frühpensionist im Prozess am Dienstag. Eine Entschuldigung des Angeklagten während der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch lehnt er ab: „Für eine Ohrfeige könnte ich sie akzeptieren, aber nicht, wenn man mich derart heftig auf die Straße stößt und ich solche Verletzungen erleide”.
„Muss mit Überfahren rechnen“
Nun muss der Angeklagte nicht nur mit seinem schlechten Gewissen leben, sondern auch mit dem Umstand, dass er wegen absichtlich schwerer Körperverletzung seine erste Vorstrafe kassiert hat. „Wenn man jemanden auf eine derartige Hauptstraße stößt, muss man damit rechnen, dass er überfahren wird”, begründet Richterin Verena Wackerle den Schuldspruch.
Dennoch kommt er mit einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro davon. Dem Opfer spricht sie 5000 Euro Teilschmerzengeld zu, der Autofahrer 600 Euro erhält Teilschadenersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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