Mit einer haarsträubenden Ausrede täuschte ein 23-jähriger Einbrecher in Dornbirn (Vorarlberg) den Sohn seines Opfers und verschwand mit 6700 Euro. Das war nur einer von mehreren Coups des mehrfach vorbestraften Russen. Am Ende landete er in Feldkirch vor Gericht.
Das Leben hinter Gefängnismauern ist dem Angeklagten vertraut. Zehn Vorstrafen, zwei offene Bewährungsstrafen – und trotzdem machte der 23-Jährige einfach weiter. Seit Anfang Mai sitzt der Kriminelle wieder in der Justizanstalt Feldkirch ein. Diesmal wegen schweren Diebstahls, Sachbeschädigung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel. So stahl der Angeklagte Mitte April aus der Kassa eines Lebensmittelgeschäftes 5000 Euro. In einem anderen Fall agierte er als Tippgeber, indem er einem Komplizen verriet, wo es bei einem Opfer im Bregenzerwald einen Tresor samt Bargeld zu holen gab. Tatsächlich verschwand dann der Safe mit 2700 Euro. Der aufgebrochene Tresor tauchte später in der Dornbirner Ache auf. Diese Aktion brachte dem letztlich einen Schuldspruch als Mittäter ein.
Besonders dreist ging der 23-jährige Russe in einer Dornbirner Wohnung vor. Weil die Eingangstüre für kurze Zeit unversperrt war, schlich er hinein und griff sich 6700 Euro aus einer Wohnzimmerschublade. Mitten in der Tat wurde er jedoch vom Sohn der Wohnungsbesitzerin entdeckt. Aber statt zu flüchten, tischte der Eindringling dem Sohn eine abenteuerliche Geschichte auf: Er habe sich verirrt und suche die Zimmer von Tänzerinnen einer nahe gelegenen Table-Dance-Bar.
Der Zeuge glaubte ihm zunächst und schickte ihn weg. Erst der spätere Anruf seiner Mutter mit der Information, dass 6700 Euro fehlten, ließ ihn erkennen, wem er zuvor die Tür gezeigt hatte. Dass sich ausgerechnet wegen eines Fotos aus jener Table-Dance-Bar die Spur zum Angeklagten zurückverfolgen ließ, besiegelte schließlich sein Schicksal.
Anschreiben lassen führte zum Angeklagten
Dort hatte der Angeklagte nämlich zuvor „anschreiben“ lassen wollen. Die Polizei nahm den einschlägig Vorbestraften schließlich fest. Das Urteil am Landesgericht lautete: 21 Monate Haftstrafe. Zwei frühere zur Bewährung ausgesetzte Strafen in Höhe von sieben Monaten wurden widerrufen. Zudem erklärte die Richterin einen Betrag von 14.000 Euro für verfallen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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