Müssen Land verlassen

Ungarns Regierung lässt Schlepper ohne Urteil frei

Außenpolitik
12.07.2025 20:15

Ausländische Schlepper, gegen die in Ungarn ein Strafverfahren läuft, können ab 19. August ohne Urteil aus der Haft entlassen werden. Hintergrund ist ein entsprechendes Dekret der Regierung. Die Kriminellen müssen lediglich ihre Schuld eingestehen und Ungarn innerhalb von 72 Stunden nach Rechtskraft verlassen.

Außerdem müssen die Menschenhändler die Umstände der Straftat offenlegen. Das entsprechende Verfahren können die Staatsanwaltschaft, der Verdächtige oder seine Verteidigung anstreben. Das Dekret der Regierung bezieht sich auf die Notsituation, die seit dem Krieg in der Ukraine gilt.

Die rechtsnationale Regierung von Premier Viktor Orbán hatte bereits im April 2023 beschlossen, Menschenhändler freizulassen. Nach Angaben von RTL sind seither mehr als 2500 Schlepper aus den Gefängnissen des mitteleuropäischen Landes gekommen. Die Regierung argumentierte, dass die Haftanstalten überfüllt seien und sie die Schlepper nicht auf Kosten der ungarischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verwahren wolle.

Ausreise kann nicht kontrolliert werden
Kanzleiminister Gergely Gulyás hat allerdings eingestanden, dass die Regierung nicht kontrollieren könne, ob die freigelassenen Schlepper tatsächlich ausreisen. Manche seien bereits erneut bei derselben Tätigkeit gefasst worden, berichteten ungarische Medien.

Die EU-Kommission hatte Ungarns Regierung deshalb bereits vor dem Eurpäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Bei Migrantenschleppungen müssten angemessene und abschreckende Sanktionen verhängt werden, hieß es aus Brüssel.

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