Geschworene mit Tränen

Elias (3) zu Tode gefoltert: Lebenslang für Eltern

Tirol
09.02.2026 14:23

„So etwas Grausames haben wir in diesem Sprengel noch nie verhandelt – auch österreichweit nicht“, betonte die Staatsanwältin bei ihrem Schlussplädoyer. Der Prozess um den zu Tode gequälten Elias (3) ließ am Montag am Innsbrucker Landesgericht einem das Blut in den Adern gefrieren. Die Geschworenen fällten ein eindeutiges Urteil: Lebenslange Haft für Vater und Mutter des Dreijährigen! Nicht rechtskräftig.

Dieser Prozesstag verfolgt wohl alle Anwesenden bis in ihren Alltag. Der qualvolle Tod des dreijährigen Tiroler Buben, fünf endlose Monate lang gefoltert durch die eigenen Eltern, bis er schließlich in einer 50 mal 50 Zentimeter großen Schublade verhungerte und verdurstete, sprengte am Landesgericht Innsbruck die Grenze des Erträglichen.

Die angeklagten Eltern am Beginn des Prozesses.
Die angeklagten Eltern am Beginn des Prozesses.(Bild: Johanna Birbaumer)

Ein Dämon namens „Dorothea“
„Es“, „Dorothea“ oder „die Alte“ nannte das Paar (beide 27 Jahre) den Dämon, den sie im Körper ihres Kindes wähnten und der besiegt werden müsse. „Kein Wahn und keine Krankheit“, betonte die erfahrene Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner. Die Eltern hätten schlichtweg ein Ventil gesucht, um ihren Chaos-Alltag mit drei weiteren kleinen Töchtern und finanziellen Problemen zu ertragen und kein eigenes Verschulden daran anerkennen zu müssen.

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Umbringen reicht nicht – er muss qualvoll sterben.

Aus einem Chatprotokoll

125.492 ausgewertete Chat-Nachrichten
Ein denkbar wehrloses Opfer fanden sie in ihrem eigenen Sohn – dem kleinen Elias. 125.492 ausgewertete Chat-Nachrichten zwischen den Eltern dokumentierten, wie man den Buben auf unvorstellbare Art malträtierte, sich darüber erfreute und gegenseitig bestärkte. „Umbringen reicht nicht – er muss qualvoll sterben“, zitierte die Staatsanwältin Verena Pezzei-Götzmann aus einer Chatnachricht.

Tage und Nächte gefesselt im stockdunklen WC
Sichtlich bewegt, aber professionell, wie es das beklemmende Verfahren gebot, schilderte sie, wie Elias ganze Tage und Nächte im Zimmer und später in einem fenster- und lichtlosen WC eingesperrt wurde. „Den Mund oft zugeklebt, Hände und Beine mit Kabelbindern gefesselt“, ergänzte sie. Anfangs, solange seine Kräfte reichten, hämmerte Elias noch an die Tür. Seine älteste Schwester (6) gab später gegenüber Ermittlern an, dass sie dieses Klopfen nicht mehr ausgehalten habe.

Der „Krone“-Liveticker zum Nachlesen:

Abgeduscht mit zu heißem oder eiskaltem Wasser
In der Dusche fand die Polizei diverse Kabelbinder an den Armaturen. Sie dienten dazu, das Kind in die Brausekabine zu hängen, wenn es mit eiskaltem oder viel zu heißem Wasser abgeduscht wurde. Schlafen musste der Bub auf einem Lattenrost ohne Matratze bzw. später in der Lade. Etwas zu essen bekam er vor allem dann, wenn die isoliert lebende Familie vereinzelten Besuchern eine intakte Welt vorspielte. Gegenüber den Eltern bzw. Schwiegereltern fand man zig Ausreden, warum man Elias beim Besuch wieder nicht dabeihatte.

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Schon bei seinem Anblick war die Todesursache, das Verhungern und Verdursten, absehbar.

Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz

Am Ende wog Elias nur mehr sieben Kilogramm
Das Martyrium endete am 19. Mai 2024, als der Vater seinen Sohn leblos in der Schublade vorfand und einen Notruf absetzte. Das Lügengebäude („er hat halt nichts mehr gegessen“) stürzte vor den Ermittlern rasch in sich zusammen. „Schon bei seinem Anblick war die Todesursache, das Verhungern und Verdursten, absehbar“, schilderte die Gerichtsmedizinerin. Der Bub habe wie ein Greis ausgesehen, bei 94 Zentimetern Größe und nur mehr sieben Kilo – üblicherweise das Gewicht eines vier Monate alten Kindes. „Es war ein Leiden über Wochen oder Monate – extrem und qualvoll.“ Letztlich sei es zum Organversagen gekommen.

Beim Prozess verdeckten die Eltern zunächst ihr Gesicht, sahen dann meistens auf den Boden. Die Frau verwies auf ihr Geständnis und wollte keine Fragen beantworten. Auch der Mann schwieg nach einer dürren Entschuldigung, die er von einem Zettel verlas.

„Unermessliche Schuld“
Am Ende betonte die Staatsanwältin noch einmal die „unermessliche Schuld“ und dass auch die drei Geschwister mit Traumata zurechtkommen müssen. Verteidiger Matthias Holzmann brachte noch die Unbescholtenheit und das Geständnis seines Mandanten ins Spiel. Der Anwalt der Frau, Oliver Mathis, betonte die „ausweglose Lage“ nach dem vierten Kind und dass sie nicht in der Lage gewesen sei, Hilfe von außen anzunehmen.

Vergeblich. Es erging zweimal lebenslänglich. Die 27-Jährige wird zudem in eine Anstalt eingewiesen.

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