Jene Österreicher, die an ihrer Meldeadresse auch arbeiten, mussten bis jetzt doppelte ORF-Gebühren bezahlen. Ein selbst betroffener Anwalt hat nun die Rückzahlung dieser erwirkt. Ein wegweisender Bescheid für Tausende Seher?
Die ORF-Gebühren sorgen immer wieder für Debatten. Mit 1. Jänner 2024 trat das neue Beitragsgesetz in Kraft, das jedem Österreicher – vereinzelte Ausnahmen gibt es natürlich – Kosten in der Höhe von 15,30 Euro monatlich vorschreibt. Hinzu kommt eine individuelle Landesabgabe. Wohnt man zum Beispiel in der Steiermark, bedeutet das einen monatlichen Kostenaufwand von 20 Euro pro Haushalt, unabhängig der Anzahl an Geräte.
Betroffen sind vor allem Ein-Personen-Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Wer an derselben Adresse wohnt und arbeitet, sollte unbedingt prüfen.

Anwalt Andreas Kaufmann
Bild: Wulf Scherbichler
Doppelzahlung erfolgte laut Anwalt zu Unrecht
Zahlreiche Österreicher werden aber doppelt zur Kasse gebeten. Nämlich jene, die privat und beruflich an derselben Adresse gemeldet sind. „Das sind etwa Selbstständige und Unternehmer, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ziviltechniker, aber auch Landwirte und Ein-Personen-Unternehmen“, sagt der Grazer Anwalt Andreas Kaufmann, Präsident des Europäischen Konsumententschutzvereins (EKV). Auch in seinem Fall trifft das zu. Kaufmann empfand die Vorschreibung als unzulässig und legte beim Beitragsservice Beschwerde ein. Dieser hat nun via Bescheid erkannt: Die Doppelzahlung war unzulässig!
Für den Juristen ist völlig klar, dass Tausende davon betroffen sein müssen und seit 1.1.2024 bezahlte Gebühren zurückverlangen können. Wer auch künftig nicht doppelt zahlen möchte, muss mittels formal korrekt formuliertem Schreiben einen Antrag stellen. Für den Laien ein schwieriges Unterfangen.
Um Betroffene dabei zu unterstützen, nimmt Andreas Kaufmann mit dem EKV die Sache nun in die Hand: „Wir bereiten gegen eine geringe Gebühr standardisierte Antrags- und Rückforderungsmodelle vor.“ Diese werden zeitnah abrufbar sein unter www.ekv-europe.com.
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