Vorfall angezeigt
Am Freitag hatte ein Großvater (82) seine 30-jährige Enkelin niedergeschossen. Die Pistole hatte er im „Vitalen Wohnen“ in Lengau (Oberösterreich) regulär gemeldet. Jetzt soll hier die Hausordnung überdacht werden, denn die regelt bisher nicht, ob man Waffen in den Wohnungen haben darf oder nicht.
„Alle waffenrechtlichen Überprüfungen wurden ordnungsgemäß durchgeführt“ – der Braunauer Bezirkshauptmann Gerald Kronberger ließ nach der Bluttat von Lengau sofort prüfen, ob jener Opa (82), der seine Enkelin (30) niedergeschossen und sich dann selbst getötet hatte, die 22-Millimeter-Pistole überhaupt haben durfte. Ergebnis: Es gab rechtlich nichts einzuwenden.
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