Klage abgewiesen
Missbrauchsopfer erhält von Bistum Köln kein Geld
Ein deutsches Gericht hat eine Klage einer von Missbrauch Betroffenen auf 830.000 Euro Schmerzensgeld gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die heute 58 Jahre alte Frau war als Kind von einem Priester über Jahre schwer sexuell missbraucht worden.
Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln kann das Erzbistum dafür aber nicht haftbar gemacht werden. Der Priester habe „mehr oder weniger als Privatperson“ gehandelt und nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Erzbistums. Der Priester wurde 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.
„Schlag für Betroffene“
Matthias Katsch von der Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ zeigte sich nach der Verkündigung der Gerichtsentscheidung „entsetzt“. „Dieses Urteil ist ein Schlag für alle Betroffenen, die ihre Hoffnungen in den Rechtsstaat gesetzt haben“,
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