„FPÖ-Fan“ ging zu weit

Wirtin bot Bier für Stimme und landete vor Richter

Gericht
25.06.2025 14:33

Die 60-jährige Floridsdorfer Wirtin Susi R. schrieb vor der Wien-Wahl: „Zeig mir ein Foto mit dem Kreuzerl an der richtigen Stelle und du bekommst fünf Gratis-Getränke.“ Dafür landete sie am Mittwoch in Wien vor einem Strafrichter. Die Staatsanwältin ortet „Bestechung bei einer Wahl.“

„Getränke sind schon eingekühlt und a Burnheidl gibt´s a“, schrieb eine Café-Inhaberin aus Floridsdorf auf ihrer Facebook-Seite. Eine weitere Ankündigung für die „Wahlparty“ nach der Wien-Wahl im April 2025, der auch für alle Gäste sichtbar bei ihr im Lokal angebracht war, wurde der Wirtin nun zum Verhängnis: „Zeig mir ein Foto mit dem Kreuzerl an der richtigen Stelle und du bekommst fünf Gratis-Getränke“, war da zu lesen. Für die Staatsanwaltschaft Wien ein Straftatbestand. Die Behörde klagt die Frau für das Vergehen der Bestechung bei einer Wahl an. Ein Paragraf, der sich so gut wie nie auf den Verhandlungslisten findet.

„Hob des bled ummebracht“
„Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt Susi R., die Betreiberin des Café Ini über die Post vom Gericht. „Es war a private Wahlparty. I hab im Lokal den Zettel aufghängt, ihn abfotografiert und das Bild auf Facebook gepostet. I hob des bled ummebracht. Dazu steh i“, zeigt sich die Wirtin vor Richter Christian Noe reumütig. Ihr Anwalt Wolf-Georg Schärf plädiert auf Freispruch: „Sie hat das geschrieben, das stimmt. Doch die Frage ist, ob das wirklich strafbar ist“, meint er, dass ja auch bei Wahlveranstaltungen Wahlgeschenke verteilt würden.

Fünf Bier entsprechen rund 20 Euro Vorteil
„Sie haben geschrieben, das ,Kreuzerl an der richtigen Stelle‘, haben Sie damit die FPÖ gemeint?“, fragt Herr Rat die Angeklagte. „Ja, natürlich.“ – „Und was haben Sie sich dabei gedacht?“ – „I wollt einfach mit Freunden zusammensitzen und bissl feiern.“ Es seien nur fünf, sechs Leute gekommen, Kreuzerl habe sie keines gesehen. Richter Noe klärt die 60-Jährige auf, dass die versprochene Gratis-Bewirtung rechtlich einen Vorteil darstelle. Wenn Sie fünf Bier verspreche, wäre das ein Vorteil von rund 20 Euro. „Delikte gegen die Wahlfreiheit sind nicht zu bagatellisieren“, meint er.

Trotzdem bietet er der Wirtin eine Diversion mit Pauschalkosten in Höhe von 150 Euro und zweijähriger Probezeit an. Wirtin Susi ist erleichtert: „Es kommt nimma vor. Ganz sicher ned. I poste nichts mehr. Finger weg!“

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt