Aufgeheizt war die Stimmung bei einer Bauernversammlung in einem Stall in Westendorf im Tiroler Bezirk Kitzbühel im Vorjahr. Im Mittelpunkt: der Wolf und dessen Umtriebe. Dass der Ex-Nationalratsabgeordnete Franz Hörl zu einer Tirade ansetzte, brachte ihn nun vor Gericht.
Es herrschte Nationalratswahlkampf, und nicht wenige Politiker mehrerer Couleurs überboten sich darin, ein hartes Durchgreifen gegen den Wolf zu fordern – in Form einer Senkung des Schutzstatus.
Denn immer wieder waren auch im Almsommer 2024 tote Tiere nach Wolfsrissen zu beklagen – vor allem Schafe. „Ja, es herrschte sicher ein Leidensdruck in der Bevölkerung und vor allem bei den Bauern“, räumte auch der Staatsanwalt ein. Dies sei jedoch keine Entschuldigung für den Vorfall am 28. August des Vorjahres.
„Schießt's, was geht“
Gegen Ende der Versammlung, vom Bauernbund als „Sommergespräch“ veranstaltet, ergriff nämlich auch Franz Hörl, streitbarer heimischer Seilbahnsprecher, Ex-Nationalrat und selbst Landwirt, das Wort. „Wenn's so weitergeht – schießt’s, was geht, eingraben, was geht“, soll er laut einem später verbreiteten und dann von Tierschützern angezeigten Video gepoltert haben. Um aber auch nachzusetzen: Man müsse die „gesetzlichen Bestimmungen zusammenbringen“.
Schießen wie bei Fuchs und Marder
Im selben Atemzug tönte er dann aber wieder: Wie bei Fuchs und Marder müsste „so a Sauviech“ beim Auftauchen gleich erlegt werden, es müsse ein „Notwehrrecht“ für die Betroffenen geben. Eine Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung? Konkret zur vorsätzlichen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes (wie es im Gesetz heißt)? Im Saal waren nach Schätzungen zunächst 250 Zuhörer, zum Zeitpunkt von Hörls Wutrede noch etwa 150.
Hörl: „Nur pointiert formuliert“
Wortreich erklärte Hörl seinen jahrelangen Kampf gegen das Leid der Almbauer und deren Tiere. „Schon ab 2017 war der Wolf für mich ein Thema als Politiker. Ich war immer der Meinung, dass es so nicht weitergeht.“ Er habe nur pointiert seine Forderungen kundtun wollen, aber nicht zu einer strafbaren Handlung aufgerufen. Auch an der Niederschrift des schwer verständlichen Videos hegte er Zweifel: Statt „Schießt’s, was geht“ habe er gesagt „Schießt‘s, wo es geht“ – ein Unterschied.
Schon ab 2017 war der Wolf für mich ein Thema als Politiker. Ich war immer der Meinung, dass es so nicht weitergeht.
Franz Hörl
Der Staatsanwalt skizzierte am Ende selbst die Hauptfrage in diesem Fall – ob es eher eine politische Forderung Hörl gewesen sei oder ein Aufruf zum Gesetzesbruch. Er sah Letzteres verwirklicht und sah genug Beweise für eine Verurteilung.
Letztlich urteilte der Richter jedoch, dass der spontane Aufruf ohne Skript durchaus „mehrdeutig“ zu verstehen und dies nicht eindeutig zu widerlegen sei. Klares Strafbares erkannte er nicht. Daher erfolgte für Hörl ein Freispruch.
Verbreiter des Films verurteilt
Pikant: Der Verbreiter des Videos war zweitangeklagt. Der örtliche Bauer und Mitveranstalter habe ihn gefragt, ob er an diesem Abend filmen wolle, sagte er aus. Einen Zusammenschnitt habe er dann auf seinem YouTube-Kanal verbreitet. Er lobte Hörl als „einzigen Politiker, der Tacheles redet“. Der Zweitangeklagte wurde nach dem Medienrecht zu teilbedingten 3000 Euro Strafe verurteilt. Empört kündigte er Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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