Schock vor Vatertag

Karenzgeld muss retour: Tiroler kein Einzelfall

Tirol
06.06.2025 07:00

Ein Tiroler Unternehmer ist fassungslos, weil er sieben Jahre nach einer Karenzzeit das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen muss. Bei der „Krone“ meldeten sich weitere Betroffene. Einer davon hat erfolgreich geklagt, ist aber dennoch Verlierer.  

„Schock für Unternehmer: Karenzgeld muss retour“ – so titelte die „Krone“ dieser Tage. Aufgezeigt wurde der Fall eines Tirolers, der sieben (!) Jahre nach einer Karenzzeit kürzlich von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) im Auftrag des Staates aufgefordert worden war, das gesamte Kinderbetreuungsgeld von 2500 Euro zurückzuzahlen. „Wie bei einem Glücksspiel“, urteilt der Betroffene über die Karenzgeld-Bestimmungen für Selbstständige.

Zahlungsmoral der Kunden war verhängnisvoll
Zwei Monate war der Tiroler daheim. Was er offenbar nicht bedachte: Während er das Kind hütete, gingen wegen alter Rechnungen Zahlungen von Kunden auf sein Konto ein. Und das führte schließlich dazu, dass der Selbstständige – obwohl er nachweislich nicht gearbeitet hat – in der Karenzzeit zu viel verdient hat. „Ich hätte meinen Kunden verbieten müssen, ausgerechnet in dieser Zeit einzuzahlen“, lautet die bittere Erkenntnis des Mannes.

Zitat Icon

Mit dem Karenzgeld kann sich niemand bereichern. Man übernimmt Verantwortung und wird im Nachhinein bestraft.

Unternehmer, der Karenzgeld zurückzahlen muss

Der Tiroler ist mit seinem Problem längst nicht alleine. Bei der „Krone“ meldeten sich weitere Betroffene. Jeder Fall mag im Detail anders gelagert sein, eines haben sie gemeinsam: Die Rückforderungen erfolgten erst Jahre später und betrafen stets die sogenannte Abgrenzung der Einnahmen, die das Gesetz erlaubt. Nur die Möglichkeiten dafür sind offenkundig kaum berechenbar. Es bleibt also jahrelang spannend für die Antragsteller. „Wie beim Glücksspiel“ – um es mit den Worten des Tirolers zu sagen.

Weiterer Betroffener spricht von Schikane
Ein anderer Betroffener meint dazu: „Mit dem Karenzgeld kann sich kein Mensch bereichern. Man übernimmt Verantwortung für seinen Sprössling und wird im Nachhinein dafür bestraft.“ Auch dieser Selbstständige war nach Jahren mit beträchtlichen Rückforderungen konfrontiert. Er spricht von einer „Schikane“, die es aus dem Weg zu räumen gelte.

Erfolgreich geklagt, aber trotzdem verloren
Der Gesetzgeber hat offenbar schon einmal nachschärfen müssen. Das wird bei einem weiteren Fall deutlich, der der „Krone“ vorliegt. Ein Unternehmer hatte vor einigen Jahren gegen die Rückforderung geklagt und beim Obersten Gerichtshof Recht bekommen. „Leider war es ein Pyrrhussieg, weil die Anwaltskosten das zurückgeforderte Kindergeld überstiegen“, berichtet der Mann.

Die für ihn zuständige Wirtschaftskammer erkannte damals zwar die Problematik an, aber einen Musterprozess wollte sie nicht führen. Festgehalten wurde zudem, dass eine Gesetzesnovelle die „Ungleichbehandlung“ mittlerweile weitgehend behoben habe. Ob weitgehend behoben genug ist, darf jedoch bezweifelt werden.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Tirol
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt