Ein Tiroler fiel aus allen Wolken, als er sieben (!) Jahre nach seiner Karenz kürzlich aufgefordert wurde, das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückzuzahlen. Vermutlich längst kein Einzelfall. „Wie bei einem Glücksspiel“, urteilt der Betroffene.
Der Sohn geht mittlerweile in die Schule. Doch dessen Papa holt jetzt die Karenzzeit im Jahr 2018 ein. Herr F. (Name der Redaktion bekannt) ist Einzelunternehmer. Das nimmt viel Zeit in Anspruch. Doch für zwei Monate wollte sich der Tiroler vor sieben Jahren ganz seinem Sohn widmen und ging in Karenz.
Das ist auch für Selbstständige möglich. Wiewohl nur wenige das tun bzw. tun können. Im Jänner 2025 waren laut Statistik in Österreich gerade einmal knapp 1900 Selbstständige (230 Männer) in Karenz. Doch Herr F. wollte das unbedingt. „Sieben Jahre später werde ich dafür bestraft“, will der Tiroler seinen Frust nicht verbergen. Mehr als 2500 Euro soll der Mann an den Staat zurückzahlen. Das steht im Schreiben der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS). Begründung: Er habe neben dem Kinderbetreuungsgeld zu viel verdient.
Korrekte Kunden wurden Tiroler zum Verhängnis
Dabei hat Herr F. in den zwei Monaten Karenz nachweislich nichts gearbeitet. Was ihm wohl zum Verhängnis wurde, sind korrekte Kunden. Denn während der Unternehmer daheim das Kind hütete, gingen auf sein Konto einige Zahlungen älterer Aufträge ein. „Ich hätte den Kunden offenbar sagen müssen, dass sie in der Zeit ja nichts einzahlen dürfen“, formuliert der Tiroler seine bittere Erkenntnis.
Zwar hat der Staat für solche Fälle gesetzlich vorgesorgt, aber die Geschichte von Herrn F. legt nahe, dass das Gesetz entscheidende Schwächen hat. Auf Anfrage der „Krone“ erklärt die SVS zum Prozedere: „Überschreitet der um 30 Prozent erhöhte steuerpflichtige Gewinn die jeweils geltende jährliche Zuverdienstgrenze, besteht die Möglichkeit, die Einkünfte während der relevanten Anspruchsmonate vom Rest der Einkünfte ,abzugrenzen’.“
Dafür sei eine Zwischenbilanz oder eine Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nötig.
„Mir wurde mitgeteilt, dass es keinen Sinn hat“
Über diese sogenannte Abgrenzung hat sich Herr F. auch bei der SVS informiert. „Mir wurde mitgeteilt, dass sie in meinem Fall keinen Sinn hat, weil ich in den zwei Monaten zu wenig Ausgaben hatte“, berichtet der Tiroler und spricht auch da von Pech: „Wäre die Karenz in jene Zeit gefallen, in der bestimmte Abgaben fällig werden, wäre die Rechnung anders ausgegangen.“
Mehr als 2500 Euro Rückzahlung – das schmerzt. Herr F. ist davon überzeugt, dass er kein Einzelfall ist. Die „Krone“ hat zur Zahl der Rückforderungen nachgefragt. „Statistiken dazu liegen uns nicht vor“, lautet die Antwort. Die SVS betont, dass man in Sachen Kinderbetreuungsgeld lediglich im Auftrag des Bundes agiere. Warum es sieben Jahre bis zum negativen Bescheid gedauert hat? Man verweist darauf, dass es bis zum Vorliegen eines Einkommenssteuerbescheides dauern könne. Dies liege jedoch nicht im Einflussbereich der SVS.
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