Tausende Unfälle mit E-Scootern werden jedes Jahr registriert. Die Zahl der Stürze steigt dramatisch an – die meisten Verletzungen betreffen den Kopf! Der ARBÖ Burgenland drängt nun auf erhöhte Sicherheit und eine Helmpflicht für alle E-Rollerfahrer.
Gefährliche Unfälle mit dem E-Scooter passieren häufiger als früher. Am 24. April waren in Hornstein zwei Jugendliche gemeinsam unterwegs und sind gestürzt. Keiner trug einen Helm. Einer der beiden musste mit schweren Kopfverletzungen im Notarzthelikopter ins AKH Wien geflogen werden.
Unerlaubte Touren mit bösen Folgen
Vier Tage zuvor flitzten in Knittelfeld in der Steiermark ein 30-Jähriger und sein Freund (17) – stark alkoholisiert – ebenfalls nur mit einem E-Scooter durch die Nacht: Sturz mit Verletzungen an den Armen und im Gesicht.
Am 27. Februar rollte ein niederösterreichischer Scooter-Fahrer (19) mit 50 km/h durch St. Pölten. „Auf der Flucht vor der Polizei raste er über Gehsteige und gefährdete Passanten“, berichteten Zeugen. Der Lenker stand unter Drogeneinfluss.
Minister nach Sturz im Spital
Vor einem Scooter-Unfall war der frühere Finanzminister Magnus Brunner nicht gefeit. Bei einem Sturz im Jänner 2023 in Wien hatte er folgenschwere Verletzungen im Gesicht und am Kopf erlitten: „Ich kann nur jedem raten, einen Helm zu tragen.“
7500 Verletzte pro Jahr
E-Scooter werden immer beliebter. Wegen der dramatisch gestiegenen Unfallzahlen fordert der ARBÖ Burgenland eine Helmpflicht für alle E-Scooter-Fahrer. Allein im vergangenen Jahr mussten nach Stürzen 7500 Patienten im Krankenhaus behandelt werden. Das ist eine Zunahme um 25 Prozent gegenüber 2023. Die Hälfte aller Verletzungen betraf den Kopf.
Mit 12 Jahren endet die gesetzliche Helmpflicht. Die wachsende Zahl an Unfällen zeigt, dass eine Gesetzesnovelle nun dringend notwendig ist.
Martin Heissenberger, ARBÖ-Direktor im Burgenland
„All diese Daten belegen, dass eine allgemeine Helmpflicht absolut notwendig ist“, sagt ARBÖ-Landesdirektor Martin Heissenberger. Das klare Ziel müsse sein, den Schutz der Fahrer der kleinen, elektrobetriebenen Roller zu erhöhen.
Für rasche Regelung
Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind schon jetzt verpflichtet, einen Helm zu tragen. „Dasselbe muss für Jugendliche und Erwachsene vorgeschrieben sein“, erklärt Heissenberger. Rechtlich gesehen gelten für E-Scooter, die maximal 25 km/h schnell sein dürfen, die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Fußgängerwege sind Verbotszonen. Eine Fahrt zu zweit ist ebenso nicht erlaubt.
Noch ein Tipp des ARBÖ: „Beim Kauf auf die Qualität der E-Scooter achten! Billige Ware hat oft minderwertige Bauteile und weist dadurch grobe Mängel auf.“
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