Gefährlicher Streich

Nadel-Spuk mit Folgen: Das droht den jungen Tätern

Österreich
05.11.2026 22:00

Mit Nägeln, Nadeln und anderen Metallteilen manipulierte Naschsachen hielten über Tage hinweg die Polizei auf Trab. Jetzt stellte sich heraus: Jugendliche präparierten Süßigkeiten teils selbst – ein dummer Streich, der den Übeltätern teuer zu stehen kommen könnte. Die Spur der Ermittler führt einmal mehr in die Tiefen des Internets.

Die gruselige Serie rund um mit Metallteilen manipulierte Naschsachen scheint sich – zumindest teilweise – rasch aufzuklären. Und wie erwartet zeigt sich: Einige dürften ihr Gehirn zu Halloween abgeschaltet haben. Denn es kristallisierte sich heraus, dass von den bisher mehr als 20 Anzeigen in Österreich auch Kinder und Jugendliche selbst ihre Süßigkeiten präpariert haben.

Junge Täter überführt
Zumindest in vier Fällen – je einer in Wien und Oberösterreich sowie zwei in der Steiermark – wurden die jungen Täter bereits überführt. Drei Verdächtige sind unter 14 Jahre alt und damit strafunmündig, einer ist jedoch älter – ihm droht damit eine Strafe (siehe Info-Kasten unten).

Online-Netzwerk brachte Kinder auf dumme Idee
Offenbar wollten die jungen Täter auf diese Weise ihre eigenen Eltern erschrecken. Einer sprach bei seiner Befragung jedoch über eine sogenannte Online-Challenge, mit dem Ziel, die Polizei in die Irre zu führen. Tatsächlich sind Ermittler seit Anfang November mit den Halloween-Teufeleien beschäftigt – nicht nur in Österreich! Über Europol hatten sich Polizeibehörden in mehreren betroffenen Ländern, darunter Deutschland, Ungarn, Norwegen und Dänemark, vernetzt.

Daten und Fakten
Was den Tätern droht

Was wohl als böser Scherz gedacht war, kann für jenen strafmündigen Täter nun in einer Anklage enden. Und zwar wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung – für Jugendliche stehen darauf bis zu drei Monate Haft.

Wesentlich ernster wird es natürlich, wenn solche gefährlichen Süßigkeiten an andere Personen oder gar Kinder weitergegeben werden. Hier wäre wohl zumindest der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit erfüllt oder gar die versuchte bzw. vollendete schwere Körperverletzung. Hier drohen bis zu fünf Jahre Haft für Erwachsene.

Besonders beim Verteilen an Kleinkinder könnte ein mutmaßlicher Täter sogar billigend in Kauf genommen haben, dass dies tödlich endet – das bedeutet: ein bedingter Mordvorsatz. Es droht bis zu lebenslang.

Schon von Beginn an führte die Spur einmal mehr ins Internet, wo sich irgendwelche Chaoten, den ebenso saublöden wie gefährlichen Streich ausgedacht hatten. So kann vorerst auch nicht ausgeschlossen werden, dass die sadistische und gewaltbereite 764-Bewegung hinter den Machenschaften steckt. Sie nutzt beliebte Online-Plattformen, um an ihre Opfer zu gelangen. Ob die Urheber dieses strafbaren Wettbewerbs je ausgeforscht werden können, bleibt offen.

Zitat Icon

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die mit Metallen präparierten Süßigkeiten auch eine Challenge aus der 764-Bewegung sind.

Bundesstelle für Sektenfragen

Das Bundeskriminalamt betont, dass „die bisherigen Ermittlungsergebnisse keine pauschalen Rückschlüsse auf die genannten Fälle zulassen“. Soll heißen: Jeder Fall wird ernst genommen und weiterhin umfassend geprüft. Zusätzlich gibt die Behörde eine Warnung aus: Wer bewusst Polizeieinsätze auslöst, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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